Krankenversicherung zahlen trotz Arbeitsvertrag?

Ich habe Anfang des Jahres eine neue Stelle angetreten, der Vertrag
war zunächst auf drei Monate befristet. Die Wöchentliche AZ betrug 20
Std. pro Woche bei einem Gehalt von 900 Euro brutto.
Zu meinem Verwundern bekam ich in den drei Monaten jeweils komplette
900 Euro ausbezahlt. Auf nachfragen entgegnete mein Chef das bei so
kurzen Verträgen, Brutto für Netto ausbezahlt würde.
Er beruhigte mich und meinte das ich auch krankenversichert wäre.
Nach den drei Monaten wurde mein Vertrag verlängert und wieder auf
diesmal 7 Monate befristet. Nun habe ich die normalen Abzüge,
Steuerkl.2 mit einem Kind.
So weit so gut. Nun meldet sich die Krankenkasse und möchte Beiträge
für die drei Monate haben.
Ich fürchte fast mein Arbeitgeber hat da etwas heftig falsch
gemacht…sehe ich da richtig?

Danke im Vorraus für Eure Hilfe!

DP: Auch hier gilt FAQ:1129 owT
&Tschüß

Der Fragesteller sollte nochmal den Arbeitgeber fragen, ob er Beiträge abgeführt hat. Grundsätzlich hätte er vielleicht die ersten drei Monate als kurzfristig behandeln können, dann wäre der Fragesteller sozialversicherungsfrei gewesen. Die Umstände sprechen aber eher dagegen.

Warum steht das unter diesem Eintrag und unter anderen die in der Ich Form geschrieben sind nicht?? Trotzdem DANKE für soviel Aufmerksamkeit!

Dankeschön für die Antwort, es wurde seitens des Arbeitgebers eine Anmeldung in der Knappschaft Bahn-See vorgenommen.

Alarm !!

Knappschaft Bahn-See spricht für eine Anmeldung als MINijob bis 400 EUR. Dadurch ist man nicht krankenversichert, die Nachforderung der Krankenkasse wäre berechtigt.

Hallo,
drei Monate zu je 900,00 € Brutto für netto ??
Das heißt keine Sozialversicherung, aber auch keine Steuer ??
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt hier mit Sicherheit nicht vor, da stimme ich „Barmer“ zu und eine geringfügige kann es allein Grund der Verdiensthöhe nicht sein. Ich würde hier die Kasse ansprechen, dass die das direkt mit dem Arbeitgeber klärt - da muss er wahrscheinlich eine
Rückrechnung vornehmen, eine Stornierung der Meldung bei der Knappschaft machen und eine Korrektur der Anmeldung bei der betroffenen Krankenkasse machen.
Gruss
Czauderna