Krankenversicherung Zeitarbeit

Hallo.

Es geht um folgendes:

Angenommen, ein junger Mann hat, nachdem er nach Klasse 11 die Schule verlassen hat,sich zwar auf die Suche nach einem Ausbildungsplatz begeben, aber aufgrund der Kürze der Zeit nichts gefunden.
Erst Mitte nächsten Jahres hat er dann seinen Zivildienst angetreten, der er Anfang Januar dann beenden konnte. Daraufhin hat er sich arbeitslos ohne Bezüge gemeldet.

Nachdem er die Schule verlassen hat, ist er aus der Krankenversicherung der Mutter geflogen.

Bis zum Zivildienst war er dann ohne selbige.

Nun hat er mittlerweile einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma angenommen, und befindet sich in einem Unternehmen zum Arbeiten, wo er vielleicht übernommen wird.

Damit ist er ja wieder krankenversichert.
Muss diese Person jetzt noch irgendetwas machen, sich eine Versichertenkarte organisieren u.ä.?Muss er sich jetzt noch irgendwo „anmelden“ bei einer KK? Wer zahlt das jetzt? Müssen noch irgendwelche Dokumente eingereicht werden?

Außerdem: Obwohl man davon ausging, dass die Person ja nicht mehr mitversichert ist, hat sie dennoch eine Krankenkassenkarte der alten Versicherung geschickt bekommen, nachdem die alte Dezember ablief.

Höchst komplex das Ganze, ich hoffe man kann das Problem dieser Person verstehen.

Anmerkung: Diese imaginäre Person hat mit 19 die Schule verlassen, wäre jetzt also noch 20, ab Ende März 21.

Muss diese Person jetzt noch irgendetwas machen, sich eine Versichertenkarte organisieren u.ä.?

Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer bei einer KK an. Dann läuft alles automatisch.

Außerdem: Obwohl man davon ausging, dass die Person ja nicht
mehr mitversichert ist, hat sie dennoch eine
Krankenkassenkarte der alten Versicherung geschickt bekommen,
nachdem die alte Dezember ablief.

Die schickt man am besten zurück, ohne sie zu benutzen.

Hallo,

in Deutschland darf niemand ohne Krankenversicherung sein.
Wenn also jemand aus der Familienversicherung ausscheidet und sich keine neue Krankenversicherung sucht, fällt er automatisch (nach 3 Monaten) wieder in die alte Krankenversicherung zurück.
Falls diese eine andere ist, als die, die der Arbeitgeber gewählt hat, sollte die betreffende Person sich mit mit beiden Kassen in Verbindung setzen und den Sachverhalt klären.
Einfach die Karte zurückschicken halte ich für keine gute Idee.

Gruß

Jürgen

1.) Warum sollte er aus der Krankenversicherung der Mutter geflogen sein ? Die Krankenversicherung darf ihn nicht entlassen ohne Nachweis einer neuen und außerdem bestand nach der Sachlage weiter Anspruch auf Familienversicherung. Nach dem Zivildienst kann er wieder in die Familienversicherung (wusste die Kasse überhaupt davon ?)Daher geht das mit der Karte auch in Ordnung.

2.) Der Arbeitgeber (d.h. die Zeitarbeitsfirma !)muss ihn bei einer KK anmelden. Das einzig spannende ist, bei welcher er das getan hat, wenn der Arbeitnehmer dazu keine Angaben gemacht hat. Das sinnvollste: dem Arbeitgeber die alte Kasse nennen, von der ja auch noch eine Karte da ist. Mehr muss man nicht tun.