Hallo liebe Wissende,
folgende Situation: Mein Sohn ist gestern zum Zeitsoldaten für 4 Jahre ernannt worden. Mit der Urkunde bekam er mehrere Infobroschüren - so weit - so gut. Nun zu der Krankenversicherung. Er wird aufgefordert, binnen 3 Monaten ab Ernennung dafür Sorge zu tragen, wie seine KV nach den 4 Jahren sein wird.
Schritt 1 - Anruf bei der bisherigen Ersatzkasse. Nein, eine Ruhensversicherung gibt es nicht. Er könne sich nur zu vollem Beitrag weiterversichern. Mein Bemerken, mir läge eine anderslautende Schrift vor — das ist unbekannt. Warum wir denn überhaupt schon jetzt fragen würden - es sei doch Zeit, wenn der Wehrdienst zuende sei. Dann käme ja eine versicherungspflichtige Tätigkeit und dann sei er doch versichert.
Schritt 2 – Frage meinerseits, wie sicher das sei und warum sie nichts davon wüßten, wo doch in der Broschüre stände… Antwort: na, Papier ist geduldig, bei ihrer Versicherung sei jedenfalls nichts möglich, nur voller Beitrag - aber Pflegeversicherung würden sie machen.
Schritt 3: – ich Broschüre erneut gewälzt (das ist für eine Beamtin sehr schwer *ggg*), da steht aber Bei Eintritt als Zeitsoldat muss innerhalb 3 Monaten die gesetzliche Versicherung abgeschlossen sein, zu einem ermäßigten Satz von meist bei 30 Euro.
Schritt 4: Anruf bei der Kasse, Text vorgelesen. Grübeln am anderen Ende. Der Fall war noch nie (ups, so selten sind Zeitsoldaten doch nicht, oder?) tja, vielleicht sei es besser in die private KV zu gehen.
Liebe www.ler, was ist denn nun. Die Broschüre ist neu aufgelegt, macht auch Sinn, doch zum vollen Beitrag wenn mein Sohn sogen. Heilfürsorgeberechtigter ist, irgendwas stimmt da doch nicht, oder? 14,9 % vom Einkommen, wenn gar keine Leistungen?
Tja und in der Broschüre steht; wer gibt weitere Auskünfte?
Die Sozialberater (beim Bund) - der hat ihn nach Hause geschickt, dort Erkundigungen einzuziehen.
Die gesetzlichen KVerungen – haben keine Ahnung
Die privaten KVerungen – wollen natürlich sofort versichern.
Und dann der Abschlußsatz: Jeder Soldat auf Zeit muß bereits zu Beginn der Dienstzeit den KVSchutz für die Zeit nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr eigenverantwortlich regeln.
Wir sind ratlos. Könnt ihr helfen?
Danke kikut