Krankenversicherung-Zusatzbeitrag trotz Kündigung?

Hallo!

Krankenkasse BKKG erhob ab März einen Zusatzbeitrag von 8 Euro im Monat.
Daraufhin kündigte das Mitglied die Mitgliedschaft und meldete sich bei einer anderen Krankenkasse IKKS an.
Die Mitgliedsbestätigung von IKKS erhielt der Arbeitgeber des gewechselten Mitglieds jedoch leider zu spät, weshalb dieser nichts vom Wechsel wusste und weiterhin Beiträge an BKKG abführte, also war die Kündigung und der Wechsel erstmal hinfällig.
Dadurch musste das Mitglied erneut eine Kündigung an BKKG schicken, um den Wechsel zu IKKS dennoch verspätet zu vollziehen. Dieser findet nun zum 1. Okt. statt.
Nun erhielt das Mitglied von der noch aktuellen aber gekündigten BKKG eine Rechnung über den Zusatzbeitrag der vorangegangenen Monate und wird vermutlich auch die Zeit bis einschl. September berechnet bekommen.

Ist dies richtig so, oder dürfte BKKG keine Rechnung stellen, da der Zusatzbeitrag der Kündigungsgrund war?
Muss der Zusatzbeitrag nun doch bezahlt werden, da die erste Kündigung nicht funktionierte?

Danke & Gruß
Stefan

Ist dies richtig so,

Klar.

oder dürfte BKKG keine Rechnung stellen, da der Zusatzbeitrag der Kündigungsgrund war?

Natürlich darf sie ihren Mitglieder, für die sie Leistungen erbringt, den Zusatzbeitrag abverlangen.

Muss der Zusatzbeitrag nun doch bezahlt werden, da die erste Kündigung nicht funktionierte?

Klar.

Hallo,

von der bisherigen Krankenkasse erält man zunächst nur eine Kpündiugungsbestätigung. Die Mitgliedschaft endet erst dann, wenn wirksam eine neue Kasse gewählt wurde (inkl. rechtzeitiger Info an den Arbeitgeber).

Die Kündigung ist hier nicht wirksam geworden. Somit ist bis zum tatsächlichen Ende der Kündigungsfrist der Zusatzbeitrag zu zahlen.

Gruß
RHW

ok, danke. Die Frage musste ich stellen, da ja bei Wirksamwerden der ersten Kündigung kein Zusatzbeitrag fällig geworden wäre.