Person A und Person B sind beide in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, allerdings in unterschiedlichen.
Beide sind Härtefälle und bekommen dies von der Krankenkasse bestätigt und bewilligt.
Beide gehen regelmäßig zum Zahnarzt, die Bonushefte sind komplett, d.h. Prophylaxe wird regelmäßig gemacht.
Beide Personen benötigen nun Zahnersatz, Person A eine Teilkrone, Person B zwei Vollkronen.
Beide wählen Gold als Metall.
Bei Person B mit den zwei Vollkronen aus Gold werden die Kosten komplett übernommen.
Person A mit nur einer Teilkrone aus Gold muss 200 Euro selber zahlen.
Beide sind beim selben Zahnarzt in Behandlung.
Wie kann das sein?
Am besten müßte das der Zahnarzt erklären können. Hochwertigeres Material aus deutschem Labor bei Person A ? Oder Kassenzuschuss nur für Füllung ? Nur Palladium mit wenig Gold und Labor aus Fernost bei B ?
nein, es wird exakt die gleiche Legierung benutzt.
Der Zahnarzt fertigt nur in Deutschland, es wird exakt das gleich Labor genutzt.
Nichts wurde in Fernost gefertigt.
Es sind exakt die gleichen Ausgangspostitionen.
Hi, 2 unterschiedliche GKVs, dann ist die eine einfach kulanter als die andere. Dass sie allerdings Gold bei Härtefällen bezahlt ist schon sehr merkwürdig.
Es gibt durchaus Unterschiede in den Leistungskatalogen der gesetzlichen GKVs.
MfG ramses90
noch was: Teilkronen ( inlays, Onlays) sind auch arbeitsaufwendiger und werden soviel ich weiß garnicht von der Krankenkasse gezahlt, sondern nur der Wert, einer normalen Füllung.Kassentechnich würde hier eine Amalgamfüllung völlig ausreichen.Die würde dann auch bezahlt werden. Das man als Kassenpatient ein Inlay bezahlt bekommt, halte ich für ausgeschlossen zudem ist Gold für Backenzähne zu weich die Haltbarkeit ist gegenüber Keramik, kürzer.
Das die Kronen aus Gold gezahlt werden, kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen.
Hallo,
die 2 Vollkronen aus Gold sind komplett von der GKV übernommen worden.
Dies wundert mich eben, weil die Teilkrone eben nicht voll übernommen wird.
es ist nur eine Vermutung… das ist kein Gold, sondern eine Metalllegierung.Die Kronen sind nicht Gold sondern Metallfarben, dafür würde ich meine Hand ins Feuer legen ( hoffentlich verbrenne ich mich nicht ) Das Inlay wird wohl aus Gold sein… deshalb die Zuzahlung.Ansonsten müsste man wirklich die einzelnen Positionen auf dem Heil und Kostenplan vergleichen.
Hallo,
die Rechnung der zwei Vollkronen aus Gold beträgt ca. 900 Euro und wurde vollständig übernommen.
Die Rechnung der Teilkrone beträgt ca. 500 Euro und es wurde 300 Euro übernommen.
Die Metalllegierung ist die gleiche, der Name des verwendeten Metalls ist identisch, steht auf der Rechnung drauf und wurde auch vor der Behandlung von beiden Personen so ausgesucht.
Person A und Person B sind beide in der gesetzlichen
Krankenkasse versichert, allerdings in unterschiedlichen.
Das ist für die Höhe der Festzuschüsse unerheblich. Diese sind für alle GKVs bundeseinheitlich festgelegt.
Beide sind Härtefälle und bekommen dies von der Krankenkasse
bestätigt und bewilligt.
Beide Personen benötigen nun Zahnersatz, Person A eine
Teilkrone, Person B zwei Vollkronen.
Beide wählen Gold als Metall.
Dann haben beide die Mehrkosten für das Edelmetall zu tragen.
Bei Person B mit den zwei Vollkronen aus Gold werden die
Kosten komplett übernommen.
Ich tippe auf einen Abrechnungsfehler. Spätestens bei der Abrechnung mit der zuständigen KZV wird der Fehler auffallen und wahrscheinlich eine Rechnung kommen.
Person A mit nur einer Teilkrone aus Gold muss 200 Euro selber
zahlen.
Ja, Gold kostet schon ziemlich viel:smile:
Beide sind beim selben Zahnarzt in Behandlung.
Wie kann das sein?
noch was: Teilkronen ( inlays, Onlays) sind auch
arbeitsaufwendiger und werden soviel ich weiß garnicht von der
Krankenkasse gezahlt, sondern nur der Wert, einer normalen
Füllung.
Nein! Teilkronen sind keine Inlays oder Onlays (weder von ihrer Art noch von der Abrechnung) und werden von der Krankenkasse sehr wohl bezuschusst - Festzuschuss 1.2!
Kassentechnich würde hier eine Amalgamfüllung völlig
ausreichen.Die würde dann auch bezahlt werden. Das man als
Kassenpatient ein Inlay bezahlt bekommt, halte ich für
ausgeschlossen…
Für Inlays (wenn eine Füllung gemacht medizinisch notwendig wäre) stimmt das. Für Teilkronen nicht.
… zudem ist Gold für Backenzähne zu weich die
Haltbarkeit ist gegenüber Keramik, kürzer.
??? Woher nimmst du denn diese Weisheit? Eben weil Gold weicher ist und sich im Vergleich zur Keramik anpassen kann, ist es im Seitenzahnbereich eigentlich zu bevorzugen. Die meisten Patienten stört allerdings die Farbe/Ästhetik, weshalb dann Keramik verwendet wird.