Krankenversicherung Zuzahlungen bei Studenten?

Hallo,
mich würde mal interessieren, ob es für Studenten, die kein eigenes einkommen haben auch eine Zuzahlungsregelung von 2% gibt, bzw. ob das auf das Einkommen der Eltern angerechnet wird?

Vielen Dank.

Hallo Regano,

Familienversichert gemäß § 10 SGB V?, Wenn ja, wie lange noch?

Dann schauen wir mal ob wir eine Antwort finden.

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo,
der § 62 SGB V. sagt aus, dass zur Einkommensberechnung
alle Einkommen der in einem gemeinsamen Haushalt lebenden
Familienangehörigen zählen.
Wenn der Student also nicht im gemeinsamen Haushalt wohnt
werden nur seine eigenen Einkommensverhältnisse angesetzt
und wenn er denn kein Einkommen hat (von was lebt der eigentlich??)
wird für Ihn die Belastungsgrenze angesetzt, die ein Haushaltsvorstand
nach dem Sozialhilgebestimmungen hat - bei uns in hessen sind
das ca. 75,00€ (2%) im Jahr.
Es gibt zwar schon Bestrebungen, gerade bei Studenten mit eigener
Wohnung, das Einkommen der Eltern trotzdem anzurechnen, wenn die
die Wohnung finanzieren, aber so durchgesetzt hat sich bisher noch niemand damit - ich würde es auch nicht tun wollen !!

Gruss

Günter Czauderna
r

Hallo,
ja ich bin familienversichert, bin 20 und im 2. Semester. Werden meine Zuzahlungen also auf das Einkommen meiner Eltern angerechnet?
Gruß
regano

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Regano,

ich gehe jetzt einmal davon aus, dass Du „offiziell“ noch bei Deinen Eltern lebst und von Ihnen Unterhalt beziehst, dass Deine Wohnung am Studienort ein „Studentenbude“ ist und Dein Erstwohnsitz bei Deinen Eltern. Das wäre auch schlau, weil die Hausrat Deiner Eltern dann im Sinne der Aussendeckung leistet!

Dann gehe ich weiterhin davon aus, dass Du keine Sozialabgaben auf Deinen Studentenjob zahlst.

Dann gilt das Familieneinkommen Deiner Eltern für Dich und Dein Zuverdienst bleibt aussen vor!

Das wäre logisch und im Sinne des Gesetzes! Du bist ja auch Familienversichert!

Wenn aber wegen zu hohem Zuverdienst Sozialversicherungspflicht eintritt, das Kindergeld entfällt oder Du bereits eine Ausbildung absolviert hast (kann ja alles nicht sein wegen der Familienversicherung) - dann würde Dein Einkommen alleine für Dich gelten.

Viele Grüße
Thorulf Müller

HAllo Thorulf,
es ist schon spaet, deshlab die Frage / was genau wolltest Du damit damit sagen

Gruss

Guenter

Hallo Günter,

es war schon spät:

Er ist Familienangehöriger und wird exakt so behandelt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Außerdem, dass die Diagnose schon eher Vermutung ist, weil ich ja kaum Informationen besitze.

Kind wohnt zuhause oder in der Studentenbude - wie hoch ist seine Belastungsgrenze: 2% des Familieneinkommens für die Familie - über 18 keine Befreiung - zusätzliche Einkommen unterhalb der Freigrenzen für Studenten zählen nicht!

Viele Grüße
Thorulf Müller