Krankenversicherung Zwang zur Rückkehr in die

Hallo und herzlichen Dank für die Info.

Ich habe noch folgende Frage: Gibt es eventuell auch ein neues
Gesetz, welches besagt, dass wer einmal als Selbstständiger in
die private Krankenversicherung eingetreten ist, niemals mehr
zurück in die gesetzliche Kasse kann?

Das ist alles im SGB V (Link siehe oben) geregelt.
Also: Wer die Möglichkeit hat, sich privat zu versichern und das dann auch tut, bleibt zunächst mal in der privaten Versicherung.

Ausnahme ist wie Ihr schon geschrieben habt, wenn derjenige wieder versicherungspflichtig wird, also eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung annimmt und dabei unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient (derzeit 50.850,- jährlich).

Eine Ausnahme von der Ausnahme ist, wenn jemand privat versichert war, jetzt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung annimmt und das 55. Lebensjahr vollendet hat (wenn er nicht in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Vers.-Pflicht gesetzlich versichert war). Der bleibt auch dann privat versichert und hat endgültig keine Möglichkeit der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung.

Es sei denn er gibt die
Selbständigkeit auf und fällt mit einem Angestelltenverhältnis
dann unter die Pflichtgrenze?

Vielen Dank im Voraus!

Also ich hoffe das war jetzt einigermassen verständlich:
Grundsatz: Ihr müsst Euch derzeit privat versichern.
Wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird und unter 50.850,- Euro brutto verdient wird MÜSST Ihr Euch wieder gesetzlich versichern, es sei denn Ihr seid über 55, dann geht es nicht mehr.

All das natürlich ohne Gewähr, Ihr könnt Euch auch an eine gesetzliche Krankenversicherung wenden (z.B. unter www.aok.de) und dort mal nachfragen.
Die müssen Euch eine rechtsverbindliche Auskunft geben können.

Gruß Dirk

Ich würde sagen, ihr seid der PKV zuzuordnen, da ihr dort als letztes versichert wart. Solltet ihr eine versicherungspflichtige Tätigkeit eingehen, könntet ihr gemäß §5 SGB V zurück in die GKV.