Hallo allerseits,
mich plagt eine hypothetische Frage:
Das befristete, krankenversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis des Arbeitnehmers A endet zum 31. Mai. Am 1. Juli tritt A ein neues versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis an. Im Juni ist A also nicht angestellt, aber A möchte sich auch nicht arbeitslos melden, da er in dieser Freilaufzeit voraussichtlich nennenswerte (also in Monatsgehaltsgrößenordnung) Einkünfte aus einer kurzfristigen, nicht sozialversicherungspflichtigen, freiberuflichen Tätigkeit erzielt.
Die Frage ist: muss sich A in diesem einen Monat freiwillig krankenversichern, mit der entsprechenden Bürokratie?
Ich meine gehört zu haben, dass es eine „Nachversicherungszeit“ oder ähnlich im Rahmen eines Monats nach Ende eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses gäbe. Oder gibt es sonstige Tips/Gestaltungsmöglichkeiten, wie A in dieser Situation am besten handeln könnte?
Viele Grüße,
Sebastian