Guten Tag, ich habe eine Frage zum Thema Krankenvericherung.
Ich bin im Moment noch über meine Familie 80% Beihilfe versichert und 20% privat.
Nächstes Jahr Ende August werde ich 27 und damit endet meine Beihilfeversicherung(Ich habe vor dem Studium ein FSJ gemacht).
Im Oktober mache ich dann mein Abschlussexamen womit auch mein Status als Medizinstudentin endet.
Ich wüsste gerne ob ich die Möglichkeit habe, nach dem Studium und vor dem Beruf, den ich nicht sofort antreten werde, erstmal wieder in eine gesetzliche bzw. freiwillige Versicherung einzutreten. Eigentlich erfülle ich ja die Vorraussetzungen für dei freiwillige Versicherung nicht.
Hinzu kommt dass ich mich ja mindestens einen Monat komplett Privat Studentisch versichern muss, da ich ja solange ich studiere nicht in die GKV zurück darf. Ich weiß nicht wie ich mich jetzt zwischen Studium und Berufsanfang(dann auf jeden Fall GKV) versichern kann. Eine Private Versicherung kann ich mir in dieser Zeit auf keinen Fall leisten!
da bleibt bis zum Beginn einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nur die Möglichkeit, die bisherige PKV in einen Volltarif umzuwandeln. Vielleicht bietet diese PKV ja auch die Einstufung in einen günstigen Ausbildungstarif an. Diese werden meist bis zum 30. Lj angeboten. Wird das verweigert, da die Ausbildung beendet ist, hilft vielleicht die Einschreibung für ein Zweitstudium.
Hallo,
nach jetziger Gesetzeslage ist - bis zur Aufnahme einer versicherungs-
pflichtigen Tätigkeit - keine Versicherung in der Gesetzlichen Kranken-
versicherung möglich. Vielleicht bietet die PKV für den Zeitraum nach dem Studium eine Sonderregelung an; bei manchen PKV gibt es hier Möglichkeiten. Übrigens: für den Fall „HartzIV“. Von dort gibt es nach meiner Kenntnis einen Zuschuss zum PKV-Beitrag.
Gruß Joerg Koenig
Unerfreulich! Werde mal schauen was der günstigste Tarif ist den mir die PKV bieten könnte.Vielleich teinfach was mit hohem Selbsgehalt, werde ja nicht ewig brauchen bis ich zu arbeiten beginne. Hartz IV geht glaub ich nicht, da ich bisher immer Nebenjobs auf 400 Euro Basis hatte.Habe 6 Monate auf Lohnsteuerkarte mit Arbeitslosenversicherung gearbeitet, aber das reicht denke ich nicht.
Es muss ja auch noch mehr Studenten geben die in dieser Situation stecken, und daher hoffentlich eine finanzierbare Lösung…
Ich sehe die Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung nicht gegeben. Voraussetzung ist meines Wissens, dass man in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden mindestens 12 Monate ununterbrochen versichert war.
Ich weiß aber, dass es genau für dieses Thema eine Infoseite im Internet gibt, die stu-kv.de. Ich könnte mir vorstellen, dass Du da noch wertvolle Infos finden kannst.