Krankenversicherungsbeiträge

Guten Tag,

die Krankenkasse fragt bei Studenten regelmäßig nach Änderungen im Einkommen. Bis jetzt war es immer so, dass die Krankenkasse den Jahreslohn bzw. das -gehalt genommen hat, es durch zwölf Monate geteilt hat und so das monatliche Einkommen festgestellt hat, dass als Bemessungsgrundlage für die monatlichen Kranken- u. Pflegeversicherungsbeiträge herangezogen wird.

Dieses Mal ist die Krankenkasse jedoch hingegangen und hat die letzte Meldung des Arbeitgebers genommen (Sept.-Nov) und daraus für diese Monate ein Mittel berechnet. Die Krankenkasse meinte sie muesste die letzte Meldung als Grundlage heranziehen und könne nicht den Jahresdurchschitt aus 2011 verwenden. Dies ist natürlich ärgerlich, weil man als Student mal gute MOnate hat und mal schlechte.

Kann der Student darauf bestehen, dass als Grundlage die letzten 12 Monate genutzt werden und nicht ein Durchschnitt von 3 Monate indem noch die Haupteinnahmen für das Jahr 2011 waren?

Weiß jemand auf welcher Grundlage diese Beiträge berechnet werden dürfen bzw. müssen. Ist Versicherung dazu angehalten die Meldung des Arbeitgebers als Grundlage zu nutzen oder das durchschnittliche monatliche Einkommen der letzten 12 Monate?

Danke Opec

Hallo,

ich vermute, der Student ist noch über die Eltern kostenfrei familienversichert, deswegen die Anfragen der Krankenkasse.

Antwort: Nein, der Student hat kein Recht darauf, dass die Einnahmen auf 12 Monate verteilt werden (wäre auch vollkommen ungerecht). Insofern war die frühere Vorgehensweise der Krankenkasse falsch. Genau so falsch ist aber auch die jetzige Vorgehensweise.

Im Bereich der Familienversicherung gilt stets der Begriff vom regelmäßigen MONATLICHEN Gesamteinkommen. Das heißt, bei der Einkommensprüfung ist jeder Monat für sich zu betrachten.

Übt der Student ein Beschäftigungsverhältnis aus, müsste er somit alle monatlichen Gehaltsabrechnungen des gesamten Jahres vorlegen.

Auf 12 Monate (per Durchschnitt) verteilt werden lediglich Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen.

Die Einkommensgrenze gilt als überschritten, wenn das regelmäßige MONTATLICHE Gesamteinkommen derzeit über 370,00 € liegt (bei Minijob gelten 400,00 €). Als regelmäßig ist laut geltender Rechtsprechung alles anzusehen, was mehr als 2 Monate andauert.

Eine kleine Ausnahme gibt es: Zweimal pro Jahr (also zwei Monate) darf die Einkommensgrenze ohne weitere Konsequenzen überschritten werden.

Grüße
Florian

ja die gesetzlichen Krankenkassen, gehen sehr unterschiedlich mit der Beitragsberechnung um, daher würde ich empfehlen, sofern keine Familienversicherung mehr vorliegt, sich einfach Gegenangebote von privaten Krankenversicherungen einzuholen, oft kommt man da als Student günstiger weg und man brauch auch nicht jedes Jahr Einkommensnachweise beibringen.

sofern keine Familienversicherung mehr vorliegt, sich einfach
Gegenangebote von privaten Krankenversicherungen einzuholen,

Das wird nicht helfen, denn offensichtlich hat sich der Fragesteller nicht zu Beginn des Studiums von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Also ist der Weg in die PKV versperrt.

Guten Tag,

ich dachte immer, Studenten studieren hauptsächlich…

Aber zum Thema:

Wenn der Student noch über die Eltern familienversichert ist, wird regelmäßig nach seinem Einkommen gefragt. Und für die Monate, in denen der Verdienst zu hoch ist, muss der Student sich selbst verdienen. In der Regel reicht aber dann der Studententarif, solange hauptberuflich studiert wird.

Um welche Einkünfte handelt es sich denn ?

Gruss

Barmer

Hallo,

es handelt sich um normale Einkünfte über die Steuerkarte. Da ab 30 der normale studentische Tarif nicht mehr „gilt“, muss ich den Mindestbeitrag zahlen, der von dem kleinsten anzurechnenden Einkommen berechtnet wird (ca. 8xx Euro).

Normalerweise hat es immer gereicht jedes Jahr, die Einkünfte per Lohnabrechnungen nachzuweisen. Daraus wurde dann bis zu einer Änderung der neue/alte Beitrag berechnet. Jetzt sagt die KV aber, dass sie sich nicht an die die letzten 12 Monate zu halten hat, sondern die Berechnung auf Grundlage der letzten Meldung meines Arbeitgebers berechnet wird. Das bedeutet, dass der September bis November als Messlatte genommen wird und daraus ein Durchschnitt errechnet wird. In diesem Zeitraum habe ich als Student jedoch mehr verdient (Semesterferien und Sommer) als in den Monaten zuvor.

Ich möchte jedoch wieder die Berechnung auf Grundlage der letzten 12 Monate erreichen, da sich der Gesamtdurchschnitt entsprechend verringert.

Kann die KV in so einem Fall willkürlich festlegen wie das monatliche Einkommen berechnet wird? Die KV hat mir auch wieder zugesagt für die Monate ab Dezember wieder den normalen Mindestbeitrag zu berechnen, aber für die Monate Sept.-Okt. wäre das nicht möglich, weil eine Berechnung nur auf Grundlage der Meldung meines AG zu machen wäre. Wären meine Lohnabrechnung vor der Meldung meines Arbeitgebers eingetroffen, so wäre die von mir Favourisierte Berechnung der Beiträge angewendet worden, so meine Meinung.

Gruß

Opec