Guten Tag,
die Krankenkasse fragt bei Studenten regelmäßig nach Änderungen im Einkommen. Bis jetzt war es immer so, dass die Krankenkasse den Jahreslohn bzw. das -gehalt genommen hat, es durch zwölf Monate geteilt hat und so das monatliche Einkommen festgestellt hat, dass als Bemessungsgrundlage für die monatlichen Kranken- u. Pflegeversicherungsbeiträge herangezogen wird.
Dieses Mal ist die Krankenkasse jedoch hingegangen und hat die letzte Meldung des Arbeitgebers genommen (Sept.-Nov) und daraus für diese Monate ein Mittel berechnet. Die Krankenkasse meinte sie muesste die letzte Meldung als Grundlage heranziehen und könne nicht den Jahresdurchschitt aus 2011 verwenden. Dies ist natürlich ärgerlich, weil man als Student mal gute MOnate hat und mal schlechte.
Kann der Student darauf bestehen, dass als Grundlage die letzten 12 Monate genutzt werden und nicht ein Durchschnitt von 3 Monate indem noch die Haupteinnahmen für das Jahr 2011 waren?
Weiß jemand auf welcher Grundlage diese Beiträge berechnet werden dürfen bzw. müssen. Ist Versicherung dazu angehalten die Meldung des Arbeitgebers als Grundlage zu nutzen oder das durchschnittliche monatliche Einkommen der letzten 12 Monate?
Danke Opec