krankenversicherungsbeiträge aus börsengewinnen?

hallo,

wir haben folgendes problem:

mein lebensgefährte ist derzeit noch bis september arbeitslos gemeldet. vom arbeitsamt werden auch die krankenversicherungsbeiträge übernommen.

da wir wissen wollten wie es danach mit der beitragshöhe weiter geht, haben wir mehrere telefonate mit verschiedenen mitarbeitern der techniker-krankenkasse geführt und auch mehrere antworten bekommen wie denn die beitragshöhe berechnet wird. momentan schwankt (laut auskunft der berater) die beitragshöhe zwischen ca. 125 und 631€ inkl. pflegeversicherung.

da mein lg ab oktober nur noch von den gewinnen aus der börse leben und somit weder selbständig noch angestellt sein wird fällt er in die kategorie der „sonstigen einnahmen“.

die gewinne schwanken aber und mit verlusten muss ja auch immer gerechnet werden. eine der beraterinnen meinte dass dann eben jeden monat neu berechnet werden würde. kann doch nicht sein, oder?

kann mir jemand weiterhelfen oder eine stelle empfehlen an der ich eine neutrale beratung bekomme?

liebe grüße

tizia

Hallo,
wie hattest Du dir die Berechnung der Beiträge vorgestellt ??.
Wenn es sich um schwankende Einkünfte handelt dann ist die Aussage der Kasse nicht unbedingt falsch.
Was wäre die Alternative ??
Denkbar wäre am Jahresende die Gesamteinnahmen durch 12 zu teilen und ggf. Beiträge für das komplette Jahr
nachzufordern oder, analog. wie bei Selbständigen, das letzte feststehende (lt. Einkommenssteurbescheid) Einkommen als Berechnungsgrundlagen für die jeweils nächsten 12 Monate zu nehmen und dann für die nächsten 12 Monate den nächsten Steuerbscheid usw., usw.
Das wäre denkbar, wenn es nicht möglich sein sollte jeden Monat den tastsächlichen Ertrag zu ermitteln.
Gruss
Czauderna

hallo Czauderna,

erst einmal vielen dank für die rasche antwort.
ich habe leider keine vorstellungen, dachte mir nur dass eine monatliche abrechnung sehr umständlich wäre. die möglichkeiten die du erwähnst sind aber nachvollziehbar für mich, diese möglichkeiten wurden mir noch gar nicht genannt.

ich danke nochmal herzlichst
liebe grüße

tizia

Hallo Tizia,
eine Einstufug erfolgt bei der gesetzlichen Krankenkasse meistens pro Jahr und die richtet sich nach dem Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt- also genau genommen rückwirkend.
Das bedeutet das dein LG erst einmal geschätzt wird - wenn er ein sehr niedriges Einkommen angibt - kann er so bei 178,-€ monatl. liegen -würde ich aber nicht empfehlen da es passieren kann das er rückwirkend, für das ganze vergangene Jahr, wenn er mehr verdient hat nachzahlen muß. Mein Rat wäre zahle den Mindessatz von 320,-€ inkl. Pflege. Rechnerich sieht es so aus das wir zur Zeit bei 14,9% Krankenkassenbeitrag, vom Einkommen gerechnet, als moantl. Beitrag haben.
Hoffe das hilft dir weiter.
Mfg
Esther

hallo Esther,

vielen dank für die hilfreiche und vorallem sehr schnelle antwort, mit diesem ansatz können wir auf jeden fall etwas anfangen.

liebe grüße

tizia

Hallo,
jeden Monat neu berechnen ist Blödsinn. Normalerweise wird das Einkommen entsprechend dem letzten vorliegenden Einkommenssteuerbescheid berechnet bzw. wenn dies unrealistisch sein sollte, für einen gewissen Zeitraum geschätzt. Gegen eine ungerechtfertigte Einstufung mit einer unrealistischgen Beitragshöhe kannst du Widerspruch einlegen. Besser wäre es m.E. jhedoch, das Problem vorher ausführlich mit der TK zu besprechen und zwar in aller Gerlassenheit. Lass dir den Abt-Leiter „Beiträge“ bei deiner zuständigen GSt. der TK geben und vereinbare einen Termin, in dem alle Fakten auf den Tisch kommen. U.a. solltest du dir auch die gesetzlichen Grundlagen für die Beitragseinstufung nennen lassen.

VG
ayro

hallo ayro,

vielen dank für die schnelle und aussagekräftige antwort. einen termin bei dem abteilungsleiter zu machen ist auch eine sehr gute idee.

liebe grüße

tizia

Hallo Tizia,

alle Antworten, sind richtig und falsch. Es geht immer um die Gesamteinkünfte (egal von welcher Einkunftsart). Hier von möchte die GKV Ihren Anteil ab haben.

Ihr teilt der TK Euren Status mit z.B. Arbeitlos mit Zinseinkünften in Höhe von x (Schätzung) Am Jahresende muss alles belegt werden und dann gibt es meistens eine Nachforderung, da die Schätzung zu niedrig angesetzt war :smile:) …ist aber normal!!!

Über welche Größenordnung des Depots unterhalten wir uns denn überhaupt?

Grüße

Thorsten Bohn

Hallo tizia,

diese Frage aus dem Bereich der gesetzl. Kassen kann ich nicht beantworten, weil ich innerhalb der gesetzl. Versicherungen nicht tätig bin. Dafür gibts sogen. Sozialversicherungsfachangestellte - frage doch dort mal nach.
Es muss aber auch die betroffene Kasse selbst Auskunft geben können.
Einen neutralen Berater für gesetzl. Krankenkasse weiss ich nicht.

VG Jens

Hallo,

es wird nicht jeden Monat neu berechnet, der Verwaltungsaufwand wäre viel zu hoch. In der Regel wird das Einkommen einmal jährlich überprüft, es sei denn, eine gravierende Änderung tritt ein. Am einfachsten ist es, wenn die Kapitalersträge auf dem Einkommensteuerbescheid auftauchen, dann kann dieser als Nachweis genutzt werden und zwar so lange, bis ein neuer Einkommensteuerbescheid vorliegt. Die Beiträge werden dann zeitversetzt gezahlt. Allerdings kann die Krankenkasse auch die Nachweise der Bank akzeptieren. Beiträge werden nur von den Kapitalerträgen berechnet und nicht von angesparten Beträgen. Der Mindestbeitrag liegt hier bei 145,64 € (126,90 € Kranken- und 18,74 € zur Pflegeversicherung) und der Höchstbeitrag beträgt 634,84 € (553,16 € Kranken- und 81,68 € Pflegeversicherung). Bei weiteren Fragen…

Hallo,
normal werden die Einkünfte bei der krankenkasse geschätzt im rahmen der freiwilligen Versicherung. Nach einwer gewissen Zeit muss das Einkommen mit dem Steuerbescheid nachgewiesen werden, dann erfolgt auch eine Korrektur des Beitrages.
Gruß H

Hallo,

es wird wahrscheinlich ein mittelwert genommen und auf die Steuererklärung zwecks nachzahlung oder rückerstattung gewartet. Also: einen guten Steuerberater auswählen und nicht wegen der Kosten sparen und selbst machen.
gruß

Hallo,

in deutschen angelegenheiten kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Ich würde mir die Beitragberechnung schriftlich aushändigen lassen. Dann hast du wenigstens etwas in der Hand woran ihr euch orientieren llnnt!

lg
Sabine

Die Art der Beitragsberechnung hängt von der Krankenkasse ab. Manche berechnen monatlich, manche laut dem aktuellen Steuerbescheid und andere wiederum rückwirkend für das Jahr der Einnahmen. Da werdet ihr euch wohl mit der letztendlich zuständigen Bearbeiterin einig werden müssen.
LG
Katrin

Hallo Tizia,

es ist richtig das die Einnahmen den Einnahmen der „sonstigen Freiwilligen“ Versicherung zuzurechnen sind. Es ist mit Sicherheit keine leichte Berechnung, da wie du geschrieben hast die Einnahmen schwanken. Normalerweise werden die Beiträge in Höhe der Einnahmen zum Lebensunterhalt berechnet. Diese ergeben sich unter anderem aus dem Einkommensteuerbescheid. Da der Bescheid aber immer zeitlich sehr sehr verzögert vorliegt, kann man diesen Bescheid nur als Anhaltspunkt nehmen. Dazu werden dann noch die Abrechnungen der Banken oder ähnliches des vergangenen Jahres genommen. Der Betrag wird dann auch zu Grunde gelegt. Sollten im aktuellen Jahr die Einnahmen dann sinken oder höher sein, wird sich der Betrag erst mit der Beitragseinstufung im Folgejahr festsetzen lassen. Es kann durchaus sein das sie z.B. 2011 Beiträge bezahlen für einen Betrag, den sie rückwirkend betrachtet, gar nicht hatten. Dafür wird dann in 2012 aber der Beitrag auf Grund der tatsächichen Einnahmen von 2011 berechnet. Sollten dann die Einnahmen in 2012 tatsächlich höher sein. Zahlen Sie in 2012 aber die geringeren Beiträge für 2011. So gleicht sich das über die Jahre wieder aus. Eine monatliche Abrechnung ist gewiss nicht zielführend. Sie müssen die Einnahmen Ihres LG langfristig sehen. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

M.f.G.
Yvonne

sorry, kenne ich mich nicht aus.

Hallo tizia,

also es ist nicht mein Fachgebiet, aber logisch wäre man orientiert sich am letzten Steuerbescheid und wird danach eingestuft in die Beiträge, wenn sich dann am Ende des Jahre rausstellen sollte, dass die Einahmen erheblich höher waren, kommt es zur Nachzahlung.

Ihr sollte vielleicht mal den Durchschnitt errechnen was an Gewinnen da waren und Euch daran orientieren.

Also wenn Ihr weniger als ca 850 Euro im Schnitt hattet bezahlt Ihr den Mindesbeitrag, sind die Gewinn im Schnitt höher als ca. 3700 Euro bezahlt ihr den höhst Beitrag.

Wenn Ihr doch nochtmal den Versuchen wagt bei der Techniker anzurufen, verlangt gleich nach der Abteilung für freiwillige Versicherte ( bei meiner Krankenkasse gibt es diese auf jeden Fall)

Alles Gute

Hallo tizia,

nach Ablauf des Arbeitslosengeldes muss sich dein lg als freiwilliges Mitglied bei der letzten KK versichern.
Zur Beitragsberechnung benötigt die KK nachvollziehbare Einkommensangaben.
Hat dein lg nur die Börsengewinne, dann muss er „geschätzt überschlagen angeben“ wie hoch diese sind.
Die Angabe muss glaubhaft und plausibel sein.
Es ist also nicht möglich anzugeben, dass dies z.B. mtl. 100€ sind. Denn dann wäre ein mtl. Leben mit Essen,Trinken und Miete nicht zu finanzieren.
Dieser Mindestbeitrag für freiwillig Krankenversicherte wird anhand eines fiktiven Mindesteinkommens berechnet. Allerdings: Der Gesetzgeber sieht eine einheitliche Mindestbemessungsgrundlage vor. Die Beiträge sind im Jahre 2011 aus mind. 851,67 Euro mtl. zu berechnen.

Der Beitragssatz liegt bei 14,9 %.
Sind die Börsengewinne also 850€ mtl. wird trotzdem aus fiktiven 851,67€ der Beitrag berechnet.
Sind hingegen die Börsengewinne 1000€ wird eben aus diesen 1000€ der Beitrag berechnet.

Wichtig ist immer wie nachvollziehbar und plausibel die Angaben sind, mit denen der Lebensunterhalt mit sonstigen Einnahemn bestritten wird.

Eine immer wechselnde Beitragsberechnung Monat für Monat ist praxisfremd und wird von keiner KK gemacht. Der Verwaltungsaufwand wäre viel zu groß.

Viele Grüße
sigi-der-schwabe

also im endeffekt stimmt das schon dass es monatl. neu berechnet werden kann oder man nimmt den steuerbescheid, weiß aber garnicht ob dort die börseneinnahmen vermerkt sind