krankenversicherungsbeiträge aus börsengewinnen?

hallo,

ich habe folgende frage:

als arbeitsloser übernimmt das arbeitsamt die krankenversicherungsbeiträge.

nach welcher grundlage werden nach der arbeitslosigkeit die krankenversicherungsbeiträge berechnet wenn man nur noch von börsengewinnen lebt. man hat doch auch immer wieder verluste. somit doch auch keine regelmäßig einkalkulierbaren einnahmen. die techniker krankenkasse hat eine ganz gute hp, leider bekommt man bei jedem berater eine andere auskunft

kann mir jemand weiterhelfen oder eine stelle empfehlen an der man eine neutrale beratung bekommt?

liebe grüße

tizia

hallo,

ich habe folgende frage:

als arbeitsloser übernimmt das arbeitsamt die
krankenversicherungsbeiträge.

Wenn man nicht mehr arbeitslos ist, kann man sich bei der Gesetzlichen oder nach meiner Kenntnis dann auch Privat versichern.
Bei der Privaten richtet sich die Prämie nach dem Alter und evtl. Erkrankungen, bei den Gesetzlichen immer nach dem Einkommen.

Unabhängig vom Einkommen des „Selbständigen“ muß bei den GKV jedoch ein Mindesteinkommen „versichert“ werden, auch wenn das tatsächliche Einkommen unter dieser Grenze liegt; wie immer auch Ausnahmen möglich.

Alternativ man geht zur größten GKV und lässt sich beraten bzw. nutzt das Internet und googelt zu einen BKK’s (Betriebskrankenkassen).

Schönen Tag noch.

nach welcher grundlage werden nach der arbeitslosigkeit die
krankenversicherungsbeiträge berechnet wenn man nur noch von
börsengewinnen lebt. man hat doch auch immer wieder verluste.
somit doch auch keine regelmäßig einkalkulierbaren einnahmen.
die techniker krankenkasse hat eine ganz gute hp, leider
bekommt man bei jedem berater eine andere auskunft

kann mir jemand weiterhelfen oder eine stelle empfehlen an der
man eine neutrale beratung bekommt?

liebe grüße

tizia

die private in der wir waren hatte einen monatsbeitrag in höhe 770€, da wir sehr viel unterwegs sind und immerwieder versäumt haben ärzterechnungen einzusenden, war die rückkehr zur gesetzlichen eine richtige entlastung fürs konto. dadurch dass das arbeitsamt die anmeldung versäumt hatte, war die rückkehr noch sehr unproblematisch.
wenn sich die beiträge nach dem letzten einkommenssteuerscheid richten hab ich wenigstens schon einen guten ansatz.

vielen dank

tizia

nach welcher grundlage werden nach der arbeitslosigkeit die
krankenversicherungsbeiträge berechnet wenn man nur noch von börsengewinnen lebt.

Dann ist man freiwilliges MItglied. Grundlage für den beitrag ist dann das Einkommen, dass per Steuerbescheid regelmäßig nachzuweisen ist.

man hat doch auch immer wieder verluste. somit doch auch keine regelmäßig einkalkulierbaren einnahmen.

Dafür gibt es dann Mindestbeiträge.

kann mir jemand weiterhelfen oder eine stelle empfehlen an der man eine neutrale beratung bekommt?

Die GKV sollte neutral beraten, da sie sich an das SGB hält (halten muß). Offenbar wurde hier mit Leuten mit unterscheiedlichem Kenntnisstand gesprochen.

Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft richtet sich der Beitrag nach der „wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“, Einzelheiten regelt die Satzung der Kasse.

In der Regel wären das die 7 Einkunftsarten des EST-Rechts, wie sie in der Steuererklärung vorliegen. Aber die Kasse kann das auch anders regeln.