hallo,
ich habe folgende frage:
als arbeitsloser übernimmt das arbeitsamt die
krankenversicherungsbeiträge.
Wenn man nicht mehr arbeitslos ist, kann man sich bei der Gesetzlichen oder nach meiner Kenntnis dann auch Privat versichern.
Bei der Privaten richtet sich die Prämie nach dem Alter und evtl. Erkrankungen, bei den Gesetzlichen immer nach dem Einkommen.
Unabhängig vom Einkommen des „Selbständigen“ muß bei den GKV jedoch ein Mindesteinkommen „versichert“ werden, auch wenn das tatsächliche Einkommen unter dieser Grenze liegt; wie immer auch Ausnahmen möglich.
Alternativ man geht zur größten GKV und lässt sich beraten bzw. nutzt das Internet und googelt zu einen BKK’s (Betriebskrankenkassen).
Schönen Tag noch.
nach welcher grundlage werden nach der arbeitslosigkeit die
krankenversicherungsbeiträge berechnet wenn man nur noch von
börsengewinnen lebt. man hat doch auch immer wieder verluste.
somit doch auch keine regelmäßig einkalkulierbaren einnahmen.
die techniker krankenkasse hat eine ganz gute hp, leider
bekommt man bei jedem berater eine andere auskunft
kann mir jemand weiterhelfen oder eine stelle empfehlen an der
man eine neutrale beratung bekommt?
liebe grüße
tizia