Müssen von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Krankenkassenbeiträge gezahlt werden? Und wenn ja, welche Bemessungsgrundlage ist anzusetzen?
Hallo,
ja, gilt aber nur für freiwillig Versicherte.
Angesetzt werden die Beträge, die im Einkommensteuerbescheid stehen,
wobei bei Ersteinstufungen gerade bei Mieteinnahmen nicht alle Einnahmen
angerechnet werden.
Gruß
Czauderna
Vielen Dank für die Info! Was bedeutet eigentlich „freiwillig versichert“?
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Wenn ich keinen Job habe und nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erziele, dann muss ich auf diese Erträge Krankenkassenbeiträge zahlen?
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Und angenommen ich habe einen Job. Dann bin ich über das Arbeitsverhältnis versichert und muss für EK aus VuVP nichts zahlen??
Gruß,
Micha
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Hallo, korrekt erkannt und wiedergegeben !!
Gruß
Czauderna
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