angenommen, jemand war im Jahr 2010 zuerst angestellt und hat danach sich selbstständig gemacht. Die Krankenversicherungsbeiträge für die Zeit der Anstellung würden dann von der Lohnsteuerbescheinigung in die Einkommensteuererklärung zu übertragen sein (im ElsterFormular automatisch). Was wäre mit den Krankenversicherungsbeiträgen, die der dann freiberuflich tätige für die Zeit der Selbstständigkeit gezahlt hätte? Wo im Formular müssten diese Beiträge eingetragen werden?
Das ist schon klar, nur wo? Unter „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“=>„Beiträge zu Kranken und Pflegeversicherungen(Gesamtbetrag)“ (Zeile 45), oder unter unter „Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung“=>„Beträge zu Krankenversicherungen“ (Zeile 18)
Das ist schon klar, nur wo? Unter „Weitere sonstige
Vorsorgeaufwendungen“=>„Beiträge zu Kranken und
Pflegeversicherungen(Gesamtbetrag)“ (Zeile 45), oder unter
unter „Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung“=>„Beträge
zu Krankenversicherungen“ (Zeile 18)
Zeile 18, soweit es um normale KV geht, Zeile 21 - PV;
oder
Zeile 45, soweit es um normale KV und PV insgesamt geht, wenn man der Datenübermittlung durch die Krankenkasse widersprochen hat.