krankenversicherungsbeiträge Kapitalerträge

Bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig versicherte werden bei Kapialterträgen zwar Werbungskosten von den Bruttoerträgen berücksichtigt, jedoch nicht der sog. Sparer-Freibetrag. Ist dies korrekt?

Hallo,
richtig, wir nehmen den Betrag der im Einkommensteuerbscheid unter Kapitalerträgen eingetragen ist.
Gruss
Czauderna