Ich bin privat krankenversichert und habe von meiner PKV eine Soll-Beitragsbescheinigung bekommen, wodurch mein Arbeitgeber die Krankenversicherungsbeiträge bereits unterjährig im Lohnsteuer-Abzugsverfahren berücksichtigen kann.
Meine Frau (zur Zeit Hausfrau) ist bei der AOK freiwillig krankenversichert. Kann ich von der AOK auch eine Bescheinigung für meinen AG bekommen, um die Lohnsteuer weiter zu reduzieren?
Wenn ja: Wie heißt diese Bescheinigung?
von der GKV brauchst du keine Bescheinigung, da der GKV Beitrag in voller Höhe absetzbar ist. Der AG kenn also den abzusetzenden Beitrag.
Von der PKV wird die Bescheinigung ausgestellt, da in einigen Tarifen verschiedene Komponenten (z.B. Wahlarzt, Ein-Zweibettzimmer,…) nicht absetzbar sind, da sie über das Niveau der GKV Leistung hinaus gehen.
einfach bei der AOK nach einer „Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zur Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren“ anfordern. Im Übrigen wird sie ja auch eine zweite Bescheinigung für den Arbeitgeber zur Berücksichtigung beim Arbeitgeberzuschuss ausstellen.