Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzen

Hallo zusammen,

Eine Frage zum Bürgerentlastungsgesetz:

Ich bin privat krankenversichert und habe von meiner PKV eine Soll-Beitragsbescheinigung bekommen, wodurch mein Arbeitgeber die Krankenversicherungsbeiträge bereits unterjährig im Lohnsteuer-Abzugsverfahren berücksichtigen kann.

Meine Frau (zur Zeit Hausfrau) ist bei der AOK freiwillig krankenversichert. Kann ich von der AOK auch eine Bescheinigung für meinen AG bekommen, um die Lohnsteuer weiter zu reduzieren?
Wenn ja: Wie heißt diese Bescheinigung?

Gruß,
g7rpysoypi

Hallo,

von der GKV brauchst du keine Bescheinigung, da der GKV Beitrag in voller Höhe absetzbar ist. Der AG kenn also den abzusetzenden Beitrag.

Von der PKV wird die Bescheinigung ausgestellt, da in einigen Tarifen verschiedene Komponenten (z.B. Wahlarzt, Ein-Zweibettzimmer,…) nicht absetzbar sind, da sie über das Niveau der GKV Leistung hinaus gehen.

Grüße

Lars

Das heißt, ich kann meinem Arbeitgeber die ganz normale AOK Beitragsberechnung für 2010 geben, stimmt’s?

Hallo,

man braucht seinem AG im Prinzip nichts zu geben. Er weiss ja durch die Lohnbuchhaltung wieviel Beitrag zur GKV abgesetzt wird.

Grüße

Lars

man braucht seinem AG im Prinzip nichts zu geben. Er weiss ja
durch die Lohnbuchhaltung wieviel Beitrag zur GKV abgesetzt
wird.

Nein, mein AG weiß nichts, da es ja die KV von meiner Frau ist und nicht von mir.

Siehe auch meinen ursprünglichen Beitrag:
/t/krankenversicherungsbeitraege-steuerlich-absetzen…

Hallo,

einfach bei der AOK nach einer „Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zur Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren“ anfordern. Im Übrigen wird sie ja auch eine zweite Bescheinigung für den Arbeitgeber zur Berücksichtigung beim Arbeitgeberzuschuss ausstellen.

Gruß Woko