Krankenversicherungsbeiträge Verjährung?

Guten Tag, muss für private BU-Renten ein voller Beitrag (15% alleine) zur gesetzl. Krankenversicherung gezahlt werden obwohl über versicherungspflichtige Beschäftigung gesetzl. Krankenversicherung besteht? Gibt es Verjährungsfristen für Sozialversicherungsbeiträge?
Danke für die Antworten.

Guten Tag, muss für private BU-Renten ein voller Beitrag (15%
alleine) zur gesetzl. Krankenversicherung gezahlt werden
obwohl über versicherungspflichtige Beschäftigung gesetzl.
Krankenversicherung besteht?

Das kann ich leider nirgends finden. Meiner Meinung nach würde der Beitrag nur im Rahmen einer freiwilligen Versicherung fällig. Wenn man bereits über eine andere Einkommensart pflichtversichert ist, dann ist die private BU-Rente beitragsfrei. Aber bei den vielen Änderungen will ich dafür keine Hand ins Feuer legen. § 226 SGB V zählt eigentlich alle Einkünfte auf, die bei versicherungspflichtig Beschäftigten beitragspflichtig sind. Private Renten sind hier nicht aufgeführt. http://dejure.org/gesetze/SGB_V/226.html

Gibt es Verjährungsfristen für
Sozialversicherungsbeiträge?

Ja: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__25.html

Gruß

Hallo,

neben einer bestehende Krankenversicherungspflichtigen Mitgliedschadft sind nur für Versorgungsbezüge (Betriebsrenten, Pensionen usw.)
auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten.

Eine privat abgeschlossene BU-Rente zählt nicht zu diesen Versorgungsbezügen.

Eine Verjährung tritt 4 Jahre nach entsteheung ein - d.d. Beiträge aus dem Jahe 2004 sind am 31.12.2008 verjährt , es sei denn es wurden durch entsprechende Massnahmen die Verhjährung gehemmt oder verlängert, bei vorsätzlicher Nichtzahlung con Beiträgen verjähren Krankenkassenbeiträge erst nach 30 Jahren.
Gruß

Czauderna