Krankenversicherungsbeiträge

Hallo,
Krankenversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern sollten doch 2010 steuerfrei sein. Jetzt stellt sich raus, dass 4% davon nach wie vor unter die ESt fallen, weil dafür Krankengeldanspruch besteht. Ist das denn rechtens? Spielt dabei keine Rolle, ob man Krankengeld tatsächlich in Anspruch genommen hat oder nicht?

Dank und Gruß!
Franz

KV-Beiträge sind seit 2010 in der Höhe unbegrenzt ateuerlich abzugsfähig (nicht steuerfrei), aber es gibt Abzüge für bestimmte Leistungsarten. In der GKV sind das nur die 4% fürs Krankengeld, in der privaten in der Regel deutlich mehr.

Ob Leistungen in Anspruch genommen werden, hat mit der steuerlichen Behandlung nichts zu tun.
Gilt auch nicht nur für Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte haben mehr abzuziehen, weil sie keinen Zuschuss vom Arbeitgeber bekommen.