Hallo,
Krankenversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern sollten doch 2010 steuerfrei sein. Jetzt stellt sich raus, dass 4% davon nach wie vor unter die ESt fallen, weil dafür Krankengeldanspruch besteht. Ist das denn rechtens? Spielt dabei keine Rolle, ob man Krankengeld tatsächlich in Anspruch genommen hat oder nicht?
Dank und Gruß!
Franz