Krankenversicherungsbeitrag

Liebe/-r Experte/-in,

nach meinem einjährigen Aufenthalt in der Schweiz (Rückkehr mitte August) war ich bis zum 1.11 arbeitssuchend. Jetzt fordert meine Krankenkasse eine Vorversicherungszahlung, für die Zeit, in der ich arbeitssuchend war (also mitte August bis zum 1.11)
Ist das rechtensgütig?

Hallo,

eine Vorversicherungszahlung kenne ich nicht, wenn Sie aber bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, muss man hier in Deutschland durchgehend krankenversichert sein.

Heisst, als Sie sich in Deutschland angemeldet haben, ab dem Zeitpunkt müssen Sie sich auch versichern. Wenn Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen haben, würden Sie darüber versichert sein, Sie schreiben jedoch, dass Sie arbeitssuchend gemeldet waren, ich gehe daher davon aus, dass Sie nur gemeldet und keine Leistungen bezogen haben.

Wenn dies der Fall war, müssen Sie sich für die Zeit ab Zuzug nach Deutschland freiwillig versichern (oder wenn die Antragsfrist bereits abgelaufen ist sich nach § 5 (1) Nr. 13 SGB V versichern) und die Beiträge selber zahlen.

Da kommen Sie dann nicht drum rum.

Hoffe, ich konnte helfen.

Grüße,
Andreas

Ja ist es!

Hallo Valentina,

Sie hatten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, denn dann wären Sie vom Arbeitsamt auf Antrag Krankenversichert gewesen. Nachdem in Deutschland Krankenversiicherungapflicht ist, finde ich die Forderung der Krankenversicherung für korrekt.

MfG -Leo

Ja ist es, da wir eine Versicherungspflicht haben seit 2009.

Hallo,

ja das ist richtig, denn in Deutschland hat jeder die Pflicht eine Krankenversicherung + Pflegeversicherung abzuschließen.

Bis wann und wo bestand denn die letzte Krankenversicherung ?

Gruß Merger

Hallo Valentina,

wer in Deutschland zuletzt - ggf. vor Emigration - gesetzlich krankenversichert war, muss in der GKV versichert sein/werden und Beitrag bezahlen. Wenn du in diesen Zeitraum keine Einkünfte hattest, ist der Beitrag etwa 150 € monatlich.

Viele Grüße
oscar.

Kurz und Schmerzlos Ja