Hallo,
eine Vorversicherungszahlung kenne ich nicht, wenn Sie aber bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, muss man hier in Deutschland durchgehend krankenversichert sein.
Heisst, als Sie sich in Deutschland angemeldet haben, ab dem Zeitpunkt müssen Sie sich auch versichern. Wenn Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen haben, würden Sie darüber versichert sein, Sie schreiben jedoch, dass Sie arbeitssuchend gemeldet waren, ich gehe daher davon aus, dass Sie nur gemeldet und keine Leistungen bezogen haben.
Wenn dies der Fall war, müssen Sie sich für die Zeit ab Zuzug nach Deutschland freiwillig versichern (oder wenn die Antragsfrist bereits abgelaufen ist sich nach § 5 (1) Nr. 13 SGB V versichern) und die Beiträge selber zahlen.
Da kommen Sie dann nicht drum rum.
Hoffe, ich konnte helfen.
Grüße,
Andreas