Krankenversicherungsbeitrag bei keinem Einkommen

Hallo,

ich habe eine Frage zur gesetzlichen Krankenversicherung (AOK o.ä.):

EIne alleinerziehende Frau bezieht zunächst Sozialhilfe. Das Amt bezahlt die monatlichen Beiträge an die gesetzliche KV. Jetzt zieht die Frau zu ihrem Partner in den Haushalt. Die Sozialhilfe entfällt, da der Partner berufstätig ist. Da beide nicht verheiratet sind, behäft jeder seine KV bei. Die Frau hat aber kein eigenes Einkommen.
Mit dem Wegfall der Sozialhilfe entfallen auch die Zahlungen an die KV. Muß die Frau die Statusänderung der KV mitteilen? Wonach berechnet sich die Höhe der KV für die Frau?

Vielen Dank + Schöne Grüße,

Michael

Hallo,
ja, sie muss die Statusänderung der Kasse mitteilen.
Sie kann sich freiwillig bei Ihrer bisherigen Krankenkasse weiterversichern.
Wenn Sie ohne Einkommen ist, kommt Sie in die niedrigste Beitragsklasse der Krankenkasse für
frewillig Versicherte Arbeitslose.
Als Bemessungsgrundlage fütr die Beitragshöhe zur Kranken- und Pflegeversicherung setzt der
Gesetzgeber (deshalb bei allen Kassen gleich) eine fiktive Einnahmesumme von mtl. 807,00 €
fest,
Das ergibt je nach Kasse zwischen 118,00 und 130,00 € monatlichen Gesamtbeitrag.

Gruss

Günter Czauderna

Vielen Dank!o.T.
.

@Günther

…eine fiktive
Einnahmesumme von mtl. 807,00 €
fest,…

Gruss

Günter Czauderna

hat sich die bezugsgröße nach § 18 SGB IV geändert?

Hallo,
das fiktive Einkommen beträgt ab 01.01.2005 -805,00 €

Gruss

Günter

Die Bezugsgrösse ab 01.01.2005 - 2415,00 €