Krankenversicherungsbeitrag bei Minijob

Hallo,

ich bin Studentin, über 25, und zahle daher monatlich etwas über 50 € an Krankenversicherungsbeitrag (Barmer). Nun habe ich einen Minijob (325 €, 15 h/Woche), wo mein Arbeitgeber monatlich etwas über 70 Euro an die Barmer abführt. Ich nahm nun an, daß die Barmer nun alleim vom Arbeitgeber mehr Geld erhält als bisher von mir und die Minijobs ja steuer- und abgabenfrei für den Arbeitnehmer sind, daß sich mein Studentenbeitrag zumindest verringert. Die Barmer teilte mir jedoch folgendes mit:

„Diese Beschäftigung zieht keine Versicherungspflicht nach sich und es greift die Vorrangversicherung, Ihre Krankenversicherung der Studenten. Der Arbeitgeber muss in dem Fall lediglich eine Pauschale von 10% zur Krankenversicherung und 12% zur Rentenversicherung abführen. Aus dieser Pauschale lassen sich keine Leistungsansprüche aus der Kranken- und Rentenversicherung ableiten. Also es ist kein direkter Beitrag zur Versicherung, sondern wie eine Steuer zu betrachten.“

Ist dies korrekt? Mir kommt das etwas unverschämt vor, da ja gerade damit geworben wird, daß die Jobs steuer- und beitragsfrei seien und ich nun trotzdem zahlen muß. Ob das nun direkt aus dem Job resultiert oder nicht, ist für den Arbeitnehmer ja egal. Vielleicht kennt sich hier ja jemand besser aus als ich.

Danke!
Brit

Hallo,
das ist alles völlig korrekt.

1.) Du selbst zahlst für dein Arbeitsentgelt keinerlei Beitrag,
sondern nur der Arbeitgeber eine Pauschale - hat mit Abzocken
nichts zu tun.

  1. Dein Studentebeitrag ist ebenfalls ein Pauschalbeitrag, der
    übrigens bei allen gesetzlichen Kassen gleich hoch ist.

Fazit:
Du zahlst genau das, was das Gesetz vorschreibt .

Gruss

Günter

danke für die antwort. finde aber schon, daß das abzocke ist weil die kasse nun ja mehr als das doppelte bekommt als ohne den minijob und woher das geld kommt (also hier vom arbeitgeber zusätzlich und von mir wie bisher) ist ja im endeffekt egal - einkassieren ist einkassieren. aber da kann man ja - wie so oft - nix machen.

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danke für die antwort. finde aber schon, daß das abzocke ist
weil die kasse nun ja mehr als das doppelte bekommt als ohne
den minijob und woher das geld kommt (also hier vom
arbeitgeber zusätzlich und von mir wie bisher) ist ja im
endeffekt egal - einkassieren ist einkassieren. aber da kann
man ja - wie so oft - nix machen.

Du könntest auf Lohnsteuerkarte arbeiten. Dann entfällt der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers.

Gruß
Tanja

hallo tanja,

danke für die antwort.

meine lohnsteuerkarte habe ich abgegeben. laut lohnzettel hat der arbeitgeber aber trotzdem den pauschalbetrag gezahlt. aber das ist mir eigentlich auch egal (weil es ja nicht mein geld ist), mir ging es mehr um meinen studentenbeitrag.

gruß
brit

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