Hallo, ich mache meine Steuererklärung mit einem Steuerprogramm von Lexware.Darin wird angezeigt,das ich die Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge meiner Tochter,die gerade eine Ausbildung macht,in meiner Steuererklärung als Sonderausgaben ansetzen kann.Dies soll ohne einen extra Nachweis der tatsächlichen Zahlungen möglich sein,lediglich die Unterhaltspflicht soll vorhanden sein.Ist dies ohne Probleme möglich die Beiträge bei mir anzusetzen?
Mfg Paul
Hallo Turbo!
so lange Unterhaltspflicht besteht kannst du die Ausgaben (im Rahmen der Höchstbeträge!) absetzen, aber normalerweise besteht das FA auf der Vorlage entsprechender Belege.
Gruß
Safran
Danke für die schnelle Antwort
Mfg Paul