Folgendes Problem: Person A hat ein gutes Gehalt und liegt aktuell knapp unter der Versicherungspflichtgrenze. Aus einer langjährigen vorherigen Beschäftigung ist eine Betriebsrente entstanden, die jetzt zum 60. Geburtstag fällig wird und die Einkünfte über die Versicherungspflichtgrenze treibt. Betriebsrenten sind aber krankenversicherungspflichtig, also dürfte ein nicht gerade geringer Teilvon der Betriebsrente abgezogen werden. Kann man das verhindern? Oder weiß die Zahlstelle der Betriebsrente, wie hoch die Einkünfte der Person A sind? Oder muss die Person A die zu viel gezahlten KV-Beiträge jedes Jahr zurückfordern?
Hallo, es kommt zunächst darauf an, ob die Zahlstelle (z.B. der frühere Betrieb), die KV-Beiträge selbst abzieht oder ob sie (z.B. eine Versicherung) nur eine Mitteilung an die Kasse macht, die die Beiträge dann von Dir anfordert. Beides ist möglich und in beiden Fällen kann die Kasse nur maximal den Höchstbeitrag entsprechend der BBG verlangen.
Wenn die Zahlstelle zuviel abgeführt hat, kannst Du Dir das Geld wieder holen. Wenn Du selbst zahlen sollst, dürfte die Kasse es schaffen, sofort den korrekten Betrag anzufordern, der sich mindestens einmal im Jahr ändert.