Krankenversicherungsbeitrag mahnverfahren

habe zwei probleme:

  1. kann mir bitte jemand kompetenten rat geben ?
  2. habe z.zt. nur 4 finger zum tippen. klein-groß etc.
    zu 1)
    Ist es rechtens und habe ich die gesamten kosten in folgenden situationen zu tragen ?
  1. meine krankenversicherung beantragt und erhält vom mahngericht mahnbescheid und vollstreckung erteilt für den kv-beitrag des laufenden monats im laufenden monat. beispiel: beitrag 08/2010, mahnbescheid beantragt 15.8. vollstreckung 30.8.

  2. mahnbescheid: hauptforderung berücksichtigt nicht zahlungen, die vor beantragung des mahnbescheides geleistet wurden.
    2a) anwalt behält die vollen kosten für die überhöhte hauptforderung ein.
    2b) anwalt leitet den rest so spät weiter, dass erneut verzug entsteht, mit neuem mahnverfahren und erneuten - unberechtigten? - kosten.

  3. ist es richtig: fälligkeit am 1. d. monats, verzug nach 30 tagen - ultimo?

  4. wie komme ich an die durch den anwalt der kv unberechtigt eingezogene Kosten heran ?

  5. kann ich die wiederinkraftsetzung meiner kv erzwingen, nachdem die wohl unberechtigt vereinnahmten kosten eine vorauszahlung von mehreren monatsbeiträgen ausmachen.

besten dank

Hallo, Horst-II,

sorry, ich bin Versicherungsberater, kein Rechtsberater. So, wie Du das schilderst, klingt es zwar sehr eigen, aber im Detail kann ich dazu nichts sagen. Die sogenannte qualifizierte Mahnung hat man normalerweise so schnell noch nicht. Ich würde da aber eher mit dem Versicherer reden, oder einen Anwalt (und sei es im Internet) dazu bemühen.

Michael Rischer

Sorry, das ist kein Versicherungsproblem, sondern ein rechtliches.
Ich empfehle eine anwaltliche Beratung.
mfg
Frank

Schwer vorstellbar. Um etwas dazu sagen zu können, muss ich die Vers.gesellschaft und die gesamte Korrespondenz dazu kennen.
MfG
WS

Hallo,

da sind Sie aber bei mir falsch! Sie sollten in dem Fall einen anderen Rechtsanwalt kontaktieren! Durch die neuen Gesetze können die Krankenversicherungsunternehmen jetzt die Kosten eintreiben!

Mit freundlichen Grüssen

Reuschel Jürgen
Debeka VVaG

sorry, aber Rechtsauskünfte können und dürfen wir nicht geben

gruß
jtürk
www.tuerk-versicherungen.de

Sorry ist eine Rechtsfrage geworden,

Da kann ich Dir nicht helfen.

Hallo Horst II,

hier sollte ein Rechtsanwalt weiterhelfen. Rechtsberatung darf ich leider nicht machen.

Die derzeitige Versicherung muß Sie allerdings weiterversichern. Wie und in welchem Umfang ist nach Beendigung der Streitigkeiten zu klären.

www.fair123.de

Sehr geehrter herr dr schamberger, gerne würde ich das thema fortsetzen. aber tippen ist für mich extrem schmerzhaft.
Universa nürnberg. korrespondenz ca. 5 cm.
ist telefon möglich ? rufe gerne an, sonst 089-8114855
mit anwalt beratung - zahlen, unwirtschaftlich, fast alles rechtens - kann ich mich einfach nicht abfinden, da kernfragen für mich offen.
freundliche grüße aus münchen
nabholz

ich kann damit nichts anfangen!?!?!?!

habe zwei probleme:

  1. kann mir bitte jemand kompetenten rat geben ?
  2. habe z.zt. nur 4 finger zum tippen. klein-groß etc.
    zu 1)
    Ist es rechtens und habe ich die gesamten kosten in folgenden
    situationen zu tragen ?

Hallo!

Von sowas habe ich kein Ahnung. Ich zahle meine Rechnungen immer pünktlich, meine Lastschriften gehen nicht zurück. Das würde ich Ihnen auch empfehlen.

Gruß

H.C. Sanders

  1. meine krankenversicherung beantragt und erhält vom
    mahngericht mahnbescheid und vollstreckung erteilt für den
    kv-beitrag des laufenden monats im laufenden monat. beispiel:
    beitrag 08/2010, mahnbescheid beantragt 15.8. vollstreckung
    30.8.

  2. mahnbescheid: hauptforderung berücksichtigt nicht
    zahlungen, die vor beantragung des mahnbescheides geleistet
    wurden.
    2a) anwalt behält die vollen kosten für die überhöhte
    hauptforderung ein.
    2b) anwalt leitet den rest so spät weiter, dass erneut verzug
    entsteht, mit neuem mahnverfahren und erneuten -
    unberechtigten? - kosten.

  3. ist es richtig: fälligkeit am 1. d. monats, verzug nach 30
    tagen - ultimo?

  4. wie komme ich an die durch den anwalt der kv unberechtigt
    eingezogene Kosten heran ?

  5. kann ich die wiederinkraftsetzung meiner kv erzwingen,
    nachdem die wohl unberechtigt vereinnahmten kosten eine
    vorauszahlung von mehreren monatsbeiträgen ausmachen.

besten dank

Wir haben in Deutschland nach amtlicher Statistik über eine Million Bürger, die in der Insolvenz leben (müssen) und nochmals 2 Millionen Bürger, die den Gerichtsvollzieher von Angesicht kennen.
Schade, dass diese Ihre aufmunternde Nachricht nicht lesen können, auch weil diese Bürger keinen Inet Zugang (mehr) haben und oft auch die KV nicht bezahlen können.
Horst-II

habe zwei probleme:

  1. kann mir bitte jemand kompetenten rat geben ?
  2. habe z.zt. nur 4 finger zum tippen. klein-groß etc.
    zu 1)
    Ist es rechtens und habe ich die gesamten kosten in folgenden
    situationen zu tragen ?

Hallo!

Von sowas habe ich kein Ahnung. Ich zahle meine Rechnungen
immer pünktlich, meine Lastschriften gehen nicht zurück. Das
würde ich Ihnen auch empfehlen.

Gruß

H.C. Sanders

  1. meine krankenversicherung beantragt und erhält vom
    mahngericht mahnbescheid und vollstreckung erteilt für den
    kv-beitrag des laufenden monats im laufenden monat. beispiel:
    beitrag 08/2010, mahnbescheid beantragt 15.8. vollstreckung
    30.8.

  2. mahnbescheid: hauptforderung berücksichtigt nicht
    zahlungen, die vor beantragung des mahnbescheides geleistet
    wurden.
    2a) anwalt behält die vollen kosten für die überhöhte
    hauptforderung ein.
    2b) anwalt leitet den rest so spät weiter, dass erneut verzug
    entsteht, mit neuem mahnverfahren und erneuten -
    unberechtigten? - kosten.

  3. ist es richtig: fälligkeit am 1. d. monats, verzug nach 30
    tagen - ultimo?

  4. wie komme ich an die durch den anwalt der kv unberechtigt
    eingezogene Kosten heran ?

  5. kann ich die wiederinkraftsetzung meiner kv erzwingen,
    nachdem die wohl unberechtigt vereinnahmten kosten eine
    vorauszahlung von mehreren monatsbeiträgen ausmachen.

besten dank

Hallo,

leider kann ich hierzu nicht weiterhelfen. Mein Gebiet ist das Erstellen von Mahnbescheiden.

Lieber Gruß

Monika

Hallo Monika,
so ein Talent wie Deines suche ich händeringend.
Wenn ein Mahnbescheid erstellt wird und ein Großteil der geforderten Summe ist vom Schuldner bereits bezahlt und beim Gläubiger verbucht, aber es wird trotzdem der höhere und nicht mehr gerechtfertigte Betrag gefordert.
WER trägt die Kosten mit welchem Anteil.
Beispiel: Der MB wird auf € 850 ausgestellt, aber
€ 600 sind schon vor der Beantragung bezahlt.
Natürlich wurde der Hauptforderung widersprochen. Teilwiderspruch. Aber der UNIVERSA behält die vollen Kosten ein.
Gerechtfertigt?
Danke im voraus.
Horst-II

Hallo,
die restlichen Kosten, sowie die Nebenkosten musst Du von einem Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.

Lieber Gruß
Monika

Keine Ahnung. Sorry. Da solltest du einen Anwalt fragen.

Hallo,

sorry, mit Krankenversicherung kenn ich mich nicht aus. Die haben „Sonderrechte“ bei Vollstreckungen etc. und sind auch immer sehr schnell damit.

Hoffentlich kann Ihnen ein anderes Mitglieder helfen.

Gruss, lichtblick