Krankenversicherungsbeitrag

Hallo,

wenn in der Presse steht, dass der Krankenversicherungsbeitrag bei der xy-Kasse z Prozent beträgt, bedeutet das dann, dass der Arbeitnehmer diesen Prozentsatz von seinem Bruttogehalt abgezogen bekommt? Oder zahlt er dann nur z/2 %, weil der Arbeitgeber die andere Hälfte bezahlt?

Grüße
Carsten

Hallo,

wenn es heisst, dass der allgemeine Beitrag 14,9% beträgt, dann bedeutet das Folgendes:

a. der Arbeitgeber zahlt (14,9 - 0,9)/2 = 7%
b. der Arbeitnehmer zahlt den Rest = 7,9%

c. wird ein Zusatzbeitrag von 8 € erhoben,
dann zahlt der AN 7,9% + 8 €
d. beträgt der Zusatzbeitrag z.B. 1,0%, dann zahlt der
AN 7,9 + 1,0% = 8,9%

Der Arbeitgeberbeitrag bleibt gleich.
Der KV-Beitrag wird max.vom Bruttolohn bis mtl. 3.750 € berechnet.

Gruß Woko

Hallo Woko,

danke, ja, damit ist meine Frage wohl beantwortet.

Aber, zur Vergewisserung: Die 0,9 %, die du da am Anfang abziehst, beruhen wohl auf einer Gesetzesänderung, die erst kürzlich in Kraft getreten ist? Vorher war der Arbeitgeberanteil genau mit dem gleich, was der Arbeitnehmer zahlte?

Grüße
Carsten

Hallo,

Aber, zur Vergewisserung: Die 0,9 %, die du da am Anfang
abziehst, beruhen wohl auf einer Gesetzesänderung, die erst
kürzlich in Kraft getreten ist? Vorher war der
Arbeitgeberanteil genau mit dem gleich, was der Arbeitnehmer
zahlte?

Der zusätzliche AN-Anteil von 0,9% gilt bereits seit 1.7.2005.
Vorher gab es hälftige Beitragstragung AN/AG. In manchen BWL-Lehrbüchern ist das noch nicht realisiert.

Gruß Woko

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