Hallo,
wenn in der Presse steht, dass der Krankenversicherungsbeitrag bei der xy-Kasse z Prozent beträgt, bedeutet das dann, dass der Arbeitnehmer diesen Prozentsatz von seinem Bruttogehalt abgezogen bekommt? Oder zahlt er dann nur z/2 %, weil der Arbeitgeber die andere Hälfte bezahlt?
Grüße
Carsten