wenn in der Presse steht, dass der Krankenversicherungsbeitrag bei der xy-Kasse z Prozent beträgt, bedeutet das dann, dass der Arbeitnehmer diesen Prozentsatz von seinem Bruttogehalt abgezogen bekommt? Oder zahlt er dann nur z/2 %, weil der Arbeitgeber die andere Hälfte bezahlt?
danke, ja, damit ist meine Frage wohl beantwortet.
Aber, zur Vergewisserung: Die 0,9 %, die du da am Anfang abziehst, beruhen wohl auf einer Gesetzesänderung, die erst kürzlich in Kraft getreten ist? Vorher war der Arbeitgeberanteil genau mit dem gleich, was der Arbeitnehmer zahlte?
Aber, zur Vergewisserung: Die 0,9 %, die du da am Anfang
abziehst, beruhen wohl auf einer Gesetzesänderung, die erst
kürzlich in Kraft getreten ist? Vorher war der
Arbeitgeberanteil genau mit dem gleich, was der Arbeitnehmer
zahlte?
Der zusätzliche AN-Anteil von 0,9% gilt bereits seit 1.7.2005.
Vorher gab es hälftige Beitragstragung AN/AG. In manchen BWL-Lehrbüchern ist das noch nicht realisiert.