Krankenversicherungsbeiträge in Elternzeit

N’Abend,

irgendwie finde ich nirgends eine Ausführung folgenden Szenarios:

Ehepartner/-in A verdient über der Beitragsbemessungsgrenze und ist freiwillig gesetzlich krankenversichert.
Ehepartner/-in B studiert und ist über Ehepartner/-in A familienversichert.

Nun will Eheparter/-in A Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen. Der oft beschriebene Trick, in Familienversicherung bei Partner/-in B zu wechseln klappt hier ja nicht, weil B mangels Einkommen nicht regulär pflichtversichert sein kann. Sind nun Beitragszahlungen während der Elternzeit fällig? Wie hoch sind diese oder wer legt deren Höhe fest?

Überfragte Grüße
Marius

Hallo

Wenn man freiwillig versichert war, bleibt man freiwillig versichert.
Während der Elternzeit zahlt man m.W. den Mindestbeitrag. Da gibt es so ein einheitliches fiktives Einkommen, an dem sich das berechnet. Das liegt bei ca. 1000 Euro (glaube ich).
Das sind also etwa 160 Euro oder so, die Pflegeversicherung muss ja wohl auch bezahlt werden.

Aber ich kann dir jemanden sagen, der das mit großer Wahrscheinlichkeit genau weiß: Die Krankenkasse des Ehepartners A!

Hallo,
nur zur Ergänzung - genau sind es 1015,00 € (2018) und der Beitrag liegt bei ca. 180,00 € (incl. Pflegeversicherung), das kann, je nach Kasse um einige Euronen höher oder auch niedriger sein. Und dem Tipp mit der Krankenkasse kann ich nur zustimmen.
Gruss
Czauderna