Krankenversicherungschutz nach kündigung

Hallo,
wenn einer zum beispiel:zum monatsende gekündigt ist und vor dem monatsende krank wird und die krankheit dauert mehrere monate hat der jehnige automatisch versicherungsschutz und muss er mitgledsbeitrag zahlen??Beispiel: zum 30.12.10 gekündigt am 15.12.10
krank bis zum 30.06.10 wie ist die sachlage??der beträfende würde krankengeld beziehen.muss er mitgliedsbeitrag zahlen oder ist er befreit davon??ab den 30.06.10 ist er wieder gesund wie gehts weiter mit versicherungschutz weiter

Danke

hallo,
ich kann ihnen da leider keine rechtsauskunft geben aber der user keki…ist fachmann …schreiben sie ihn an.
gruss
christiane

Sorry, da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.

Gruß

fruehling99

Hallo Speedy-38,

wenn Du Deine GKV gekündigt hast besteht noch für die nächsten drei Monate Versicherungsschutz.
Falls Du versicherunspflichtig bist, also nicht die Bedingungen für eine private KV erfüllst wirst Du ja schon eine neue GKV haben, an sonsten sehe ich schwarz für Dich.
Setze Dich sswm mit Deiner alten GKV auseinander oder mit nem Anwalt. Und am Besten sehr schnell.

In der gesetzlichen Krankenversicherung kann man immer nur mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen. Dies bedeutet, wenn die Kündigung am 15.12.2010 ausgesprochen wird, endet die Mitgliedschaft zum 28.02.2011. Mit dem Ende der Mitgliedschaft endet auch der Leistungsanspruch. Innerhalb der Kündigungsfrist muss eine neue Versicherung nachgewiesen werden. Geschieht dies nicht, dann läuft die Mitgliedschaft automatisch weiter, da es in Deutschland keine nichtversicherte Personen geben darf. Krankengeld kann nur bezogen werden, wenn man auch mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist. Während des Krankeneldbezuges ist DER LEISTUNGSBEZUG beitreigsfrei. Eine Besonderheit besteht bei Selbstständigen. Denn es kann immer nur Krankengeld bezogen werden, wenn auch tatsächlich Arbeitseinkommen wegfällt. Gern beantworte ich weiterer Fragen zu einem speziellen Beispiel. Das oben genannte ist nicht aussagekräftig genug.

Hallo,

wenn die Arbeitsunfähigkeit wie in ihrem Beispiel während der Beschäftigungszeit eintritt und über das Beschäftigungsende fortdauert, besteht während des Bezuges von Krankengeld Beitragsfreiheit, wenn während der Beschäftigungzeit Versicherungspflicht bestand. Beiträge sind dann bis zum Ende des Krankengeldes nicht zu entrichten. Vor dem Ende des Krankengeldbezuges sollte man sich,sofern keine Beschäftigung nach dem Krankengeld aufgenommen wird,beim Arbeitsamt melden. Sofern keine Meldung beim Arbeitsamt erfolgt kann man sich nach dem Ende des Krankengeldes freiwillig weiterversichern, eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse setze ich dabei voraus.

Tut mir leid - mit Krankenversicherungsschutz in dem Fall kenne ich mich nicht aus.

Hallo,

warum wird er gekündigt? Das ist nicht unerheblich. Wenn beispielsweise ab 1.1. ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingegangen wird, oder der Betroffene ab diesem Zeitpunkt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient, wird er automatisch pflichtig, also wieder Mitglied der GKV. Die Kosten einer Behandlung wären dann bis 31.12. von der PKV zu tragen, ab 01.01. von der GKV. Krankengekd entsprechend GKV nach Ablauf von 6 Wochen.

hallo ,soweit ich es dir mitteilen kann ,ist mann saechs wochen über die krankenkasse versichert .Wenn du gekündigt wurdest standest du ja im arbeitsverhältniss und somit bekommst du nach dem krankengeld arbeitlosengeld oder sozialhilfe ,da wirst du dann automatisch versichert.Solltest du nichts von beiden haben ,dann musst du dich selbst krankenversichern nach der abgelaufen zeit des krankengeldes ,denn in deutschland ist man verpflichtet sich kranken zu versichern

ich hoffe ich komnnte dir etwas helfen

gruss susanne:smile: