Hallo,
das Arbeitsamt zahlt nur die Beiträge für die Krankenversicherung, wenn auch von dort Leistungen wie z.B. Arbeitslosengeld bezogen werden. Das wird jedoch auch nur gezahlt, wenn man dem Arbeitsmarkt zur zu Vermittlung zur Verfügung steht. Wer also gar keinen neuen Job haben will, weil er sich der Abendschule widmet, hat dann schlechte Karten überhaupt vom Arbeitsamt Leistungen beziehen zu können. Ansonsten gibt es halt auch Jobangebote.
Basis für die gesetzliche Krankenversicherung ist immer der Status mit dem man seinen Lebensunterhalt verdient. Der Schüler über seine Eltern, der Arbeitnehmer über den Arbeitgeber, der Arbeitslose über das Arbeitsamt und der Selbständige versichert sich selbst. Wer sagt, er lebt vom Gesparten, seinen vermieteten Häusern oder von Zuwendungen von Freunden, Eltern und Co. der versichert sich auch selbst.
Somit ist die Frage, wovon wirst du Leben? Und demnach fällt die Entscheidung für die Art der Krankenversicherung (siehe oben).
Gruß
triceratops