Hallo Wissende,
die Frage habe ich auch schon im Brett Existenzgründung gepostet. Leider habe ich noch keine Antwort bekommen. Vielleicht ist dieses Brett passender?
Gibt es einen Freibetrag bis zu dem man bei selbstständiger Tätigkeit weiterhin über seinen Ehepartner krankenversichert bleiben kann? So was wie „Miniunternehmer“ mit Minibeitrag oder so?
Gruß Maren
Hallo,
ja weniger 400,00 Euro monatlich und schon klappt das !
Gruss
Günter
Hallo Günter,
ja weniger 400,00 Euro monatlich und schon klappt das !
Habe davon aber noch nie was gehört. Entweder man ist selbstständig (Gewerbeschein) und zahlt freiwillig den Betrag der sich aus der Bemessungsgrenze ergibt, oder als Ich-AG eben den verminderten Betrag (weil da die Grenze geringer ist).
Ansonsten würde ich dich bitten, dazu mal näher etwas zu schreiben. Könnte interessant sein, für den, den es betrifft.
Gruß
André
Hallo,
die tatsächliche Grenze müßte bei 340 Euro sein.
Die 400 Euro grenze ist nur für gringfügig beschäftigte maßgebend.
Für alle anderen die 340 € Grenze
Ausserdem müßtest du nachweisen, das du keine hauptberufliche Selbstständikeit ausübst, dann gelten wiederum die allgemeinen Grenzen für Selbstständige/Ich-Ag-Gründer
Gruß Jammi
Hallo,
zunächst einmal zum Begriff der hauptberuflichen Selbständigkeit.
Hauptberuflich Selbständig nach dem Gesetz ist grundsätzlich wer
a) mehr als 400,00 € mtl. Einkommen hat und über 15 Std wöchentlich
selbständig tätig ist.
b) immer hauptberuflich selbständig ist auch derjenige, welcher
Arbeitnehmer beschäfttigt hat, die selbst krankenversicherungs-
pflichtig sind.
Unterschreitet man diese Grenzen dann ist man nicht haptberuflich
selbständig und kann in der Familienversicherung verbleiben.
Woher die genannten -340,00 € kommen, vermag ich nicht zu
sagen, mir ist diese Grenze unbekannt.
Selbst wenn man die 400,00 € überschreitet muss man noch nicht
hauptberuflich Selbständig sein. Das ist immer dann der Fall, wenn
die selbständige Tätigkeit nicht von wirtschaftlicher Bedeutung
für den Betreffenden ist.
Beispiel:
- Einnahmen aus Kapitalerträgen/Vermietung/Verpachtung
mtl. 3000,00€ - Dozent an der Volkshochschule mit mtl. 500,00 €
Die 500,00 € sind für den Betreffenden nicht von wirtschaftlicher
oder existenzieller Bedeutung, deshalb würde ich als Krankenkasse
nicht auf hauptberuflich Selbständig entscheiden.
Noch Fragen ??
Gruss
Günter
Hallo,
um in die Familienversicherung zu kommen muß man nicht hauptberuflich selbstständig sein UND ein Einkommen bis 340 € haben.
Nur eine Vorraussetzung von beiden reicht nicht aus.
Das steht im Sozialgesetzbuch 5 im § 10 Absatz 1 Nr.4 und Nr. 5.
Da heißt es : nicht selbstständig tätig (Vorraussetzungen siehe Re4 von Herrn Czauderna)und kein Gesamteinkommen haben, was 1/7 der sogenannten Bezugsgöße (2003 = 340 € )überschreitet.
Jedenfalls interpretiere ich es so
Gruß
Jammi
ich meinte natürlich 1/7 der monatlichen Bezugsröße = 340 € (Stand 2003)
jammi