Krankenversicherungspflicht

Hallo Gemeinde,
habe folgenden Fall gelesen.
Eine Person ist mit 550 Euro im Monat beschaeftigt.
Er kann keine 120 Euro fuer seine Krankenversicherung aufbringen.
Er bekommt sonst keine Zuschuesse irgendwelcher Art.
Kann der Arbeitgeber seinen Arbeitsvertrag kuendigen?
Viele Gruesse,
Fin

Kann der Arbeitgeber seinen Arbeitsvertrag kuendigen?

Natürlich kann der AG im Rahmen der gesetzlichenBestimmungen den Arbeitsvertrag kündigen. Was hat das mit der Krankenversicherung zu tun ?

Kann der Arbeitgeber seinen Arbeitsvertrag kuendigen?

Natürlich kann der AG im Rahmen der gesetzlichenBestimmungen
den Arbeitsvertrag kündigen. Was hat das mit der
Krankenversicherung zu tun ?

Gute Frage, ich schicke noch eine zweite hinterher:
Warum sollte jemand, der für 550€ versicherungspflichtig beschäftigt ist, 120€ für seine KV bezahlen? Mein Taschenrechner wirft da andere Zahlen aus!

Frank Wilke

Bei diesem Einkommen ist die Person zu fast 100% gesetzlich krankenversichert. Bei dieser Konstellation führt der Arbeitgeber die Krankenversicherungsbeiträge direkt vom Brutto ab. Somit hat der Arbeitnehmer keine Chance die Beiträge nicht zahlen zu können!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Warum sollte jemand, der für 550€ versicherungspflichtig
beschäftigt ist, 120€ für seine KV bezahlen? Mein
Taschenrechner wirft da andere Zahlen aus!

Ich glaube es gibt Mindestbeiträge. Bei sehr niedrigen Löhnen greift die Formel brutto x Beitragssatz nicht.

Ich glaub, bis 800 Euro muss man immer diese 120 zahlen.
Eine Bekannte hatte 200 Euro als Einkünfte eingetragen und musste auch 120 zahlen…
Ist ganz schön happig, wie ich finde.

Kathrina

Hallo Finboy,

vorab: Seien Sie mir nicht böse, aber Ihre Anfrage und Angaben sind schwer verständlich, um nicht zu sagen konfus.
Eine etwas detailliertere Darstellung würde schon sehr weiter helfen. Wenigstens um den Kern der Frage zu verstehen.

Hallo Gemeinde,
habe folgenden Fall gelesen.
Eine Person ist mit 550 Euro im Monat beschaeftigt.

Die Person wird also mit 550 €/Monat entlohnt, richtig? Brutto oder netto? Erhält Sie diesen Lohn regelmäßig oder kann die Höhe auch variieren?

Er kann keine 120 Euro fuer seine Krankenversicherung
aufbringen.

Muss er/sie auch nicht zwingend. Höchstwahrscheinlich ist hier die sog. Gleitzonenregelung für Einkommen zwischen 401 und 800 €/Monat anzusetzen. Und dann liegt der Arbeitnehmeranteil für die KV so um die 34,- € (mal den ermäßigten Beitragssatz der AOK von 14,5 % zugrunde gelegt).
Der Arbeitgeber zahlt übrigens in diesem Beispiel ca. 40,- € für seinen AN in die GKV ein.

Er bekommt sonst keine Zuschuesse irgendwelcher Art.

Was für Zuschüsse sollen das denn sein, die er nicht bekommt?

Kann der Arbeitgeber seinen Arbeitsvertrag kuendigen?

Steht diese Frage in irgendeinem Zusammenhang zu dem bisherigen Thema?
Falls nein: Unter Einhaltung des gesetzlichen Kdgs.schutzes kann der AG natürlich kündigen. Warum auch nicht?

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Nachtrag @ Guenter Czauderna
Hallo Guenter,

falls ich hier entscheidende Böcke geschossen haben sollte (ich hoffe aber nicht): Bitte korrigieren!!!

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo Franck,

nein, absolut korrekt.

Gruß

Günter

Danke für die Antworten.

Die AOK hat keinerlei Anhaltspunkt gegeben, daß es bei diesem Einkommen eine Regelung irgendwelcher Art gibt, welche den Arbeitgeber (das Land NRW) zur Teilübernahme der Beiträge verpflichtet.

Um die Sache mit der Kündigung aufzuklären: Das ziehlte lediglich darauf ab, das bei der Einstellung ein Krankenversicherungsnachweis geliefert werden musste! Somit könnte ja die Annahme bestehen das der Arbeitgeber auf den Besitz einer KKV bestehen kann.

Viele Grüße

Ich glaub, bis 800 Euro muss man immer diese 120 zahlen.

Ja, diese Info habe ich auch schonmal bekommen.