Krankenversicherungspflicht

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, ein Deutscher arbeitet im Ausland. Dort hat er sich selber krankenversichert (Auslandsversicherung).
Dann hat er einen Unfall und kommt krank zurück nach Deutschland.

Er hat also keinen Job und kann sich auch nicht arbeitsuchend melden. Wie kann er sich krankenversichern?
Seit 1.4. gilt ja die Krankenversicherungspflicht - heißt das auch, die KK, z.B: die AOK, ist verpflichtet, ihn wieder aufzunehmen?

Danke für eure Infos!

ALG2/Sozialhilfe

Dann hat er einen Unfall und kommt krank zurück nach
Deutschland.

Er hat also keinen Job und kann sich auch nicht arbeitsuchend
melden. Wie kann er sich krankenversichern?

Wenn die Prognose auf Genesung steht => ALG2, aktuell aber wg. vorübergehender Erkrankung nicht vermittelbar

Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit => Sozialhilfe

Dabei wird eine KK-Versicherung durch das jeweilige Amt vorgenommen. Evtl. mit Antrag.

Gruß

Stefan

Hallo,
wenn es nicht zu Leistungen durch Arbeitsamt/Sozialamt
kommt, muss er sich mit dem Tag der Wiedereinreise nach
Deutschland bei seiner letzten GKV-Kasse versichern.
Gruß
Czauderna