Krankenversicherungspflicht?

Hallo,

angenommen X war von 2005 bis Mitte 2008 selbständig und dabei nicht krankenversichert.
Nun tritt X eine Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte an und beendet die Selbständigkeit.
Die gesetzliche Krankenkasse behauptet nun, ab 1.1.2006 hätte eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung bestanden und man könne nur gesetzlich krankenversichern, wenn X die -fiktiven- Beiträge seit 2006 nachbezahlen würde. Als Bemessungsgrundlage würden die seither erzielten Gewinne herangezogen.
Zum einen kann X nicht glauben, dass es diese Regelung wirklich gibt, zum anderen sind die finanziellen Mittel für eine solche Nachzahlung nicht vorhanden.
Was soll X nun tun?

Gruß
Lawrence

Die gesetzliche Krankenkasse behauptet nun, ab 1.1.2006 hätte
eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung bestanden

Das ist falsch, hast Du das nicht vielleicht falsch verstanden ?

und man könne nur gesetzlich krankenversichern, wenn X die
-fiktiven- Beiträge seit 2006 nachbezahlen würde.

Seit 01.04.2007, soweit richtig.

Bemessungsgrundlage würden die seither erzielten Gewinne herangezogen.

Korrekt.

Zum einen kann X nicht glauben, dass es diese Regelung wirklich gibt,

Die Aussage, die Du hier schreibst kommt mir sehr komisch vor. Das würde ich noch einmal hinterfragen.

zum anderen sind die finanziellen Mittel für
eine solche Nachzahlung nicht vorhanden.

Das interessiert das SGB V nicht und folglich auch nicht die Krankenkasse.

Was soll X nun tun?

Noch einmal mit der KK sprechen, ggf. unter Zuhilfenahme des Lohnbuchhalters des AG.

Hallo Nordlicht,

zum Nachstehenden hätte ich noch mal eine Verständnisfrage:

und man könne nur gesetzlich krankenversichern, wenn X die
-fiktiven- Beiträge seit 2006 nachbezahlen würde.

Seit 01.04.2007, soweit richtig.

Bemessungsgrundlage würden die seither erzielten Gewinne herangezogen.

Korrekt.

Wenn jetzt also z. B. ein Einzelunternehmer seit 1999 selbstständig und privat voll krankenversichert wäre und dann 2009 oder später seine Selbstständigkeit aufgäbe und sozialversicherungspflichtig beschäftigt wäre, müsste derjenige dann auch auf Basis seiner vormaligen Gewinne die gesetzlichen Pflichtbeiträge zu 100 % bezahlen? Das kann so nicht stimmen, oder?

Lieben Gruß

Trillian

derjenige dann auch auf Basis seiner vormaligen Gewinne die
gesetzlichen Pflichtbeiträge zu 100 % bezahlen? Das kann so
nicht stimmen, oder?

Nein, das stimmt auch nicht. Wenn man GKV-pflichtig beschäftigt ist, werden die Beiträge nach dem Gehalt bemessen. In der Ursprungsfrage ging es auch um Nachzahlungen aus der Zeit der Selbstständigkeit. Und diese Nachzahlungen werden dann aus dem erzielten Gewinn ermittelt.

Gruß

Nordlicht

Sorry Nordlicht, ich habe meine Frage falsch bzw. nicht vollständig gestellt…

derjenige dann auch auf Basis seiner vormaligen Gewinne die
gesetzlichen Pflichtbeiträge zu 100 % bezahlen? Das kann so
nicht stimmen, oder?

Nein, das stimmt auch nicht. Wenn man GKV-pflichtig
beschäftigt ist, werden die Beiträge nach dem Gehalt bemessen.
In der Ursprungsfrage ging es auch um Nachzahlungen aus der
Zeit der Selbstständigkeit. Und diese Nachzahlungen werden
dann aus dem erzielten Gewinn ermittelt.

Genau das meinte ich… Der in meinem Beispiel vormals Selbstständige müsste dann aber nicht in 2009, wenn er wieder abhängig beschäftigt wäre, für die Zeit ab 01.4.2007 Pflichtversicherungsbeiträge nachzahlen (auf Basis der damaligen Gewinne)? Oder doch?

Lieben Gruß

Trillian

abhängig beschäftigt wäre, für die Zeit ab 01.4.2007
Pflichtversicherungsbeiträge nachzahlen (auf Basis der
damaligen Gewinne)? Oder doch?

Für ehemals gesetzlich Krankenversicherte besteht seit dem 1.4.07 Versicherungspflicht mit ggf. rückwirkender Bezahlung der Beiträge. Wenn der Op früher gesetzlich Kkrankenversichert war muß er ab 1.4.07 die beiträge auf der Grundlage seines Gewinnes in den entsprechenden Kalenderjahren nachzahlen.

Gruß

Nordlicht

Hallo Nordlicht,

nochmaliges genaues Fragen bei der KK hat folgenes ergeben:
2006 wurde beschlossen, dass ab 1.4.2007 diese Regelung gilt.
Für X aber schlimm genug, denn er war damals ja deshalb nicht krankenversichert, weil er sich eben diese Krankenversicherung nicht leisten konnte.
Auf Anraten von Frau X wurde deshalb die Selbständigkeit beendet und jetzt der Weg ins Angestelltenverhältnis gewählt.
Diese gesetzliche Regelung würde aber die Nachzahlung von wohl 17 Monatsraten á 250 Euro und somit den sicheren Ruin von Familie X bedeuten. Es sind genug andere Gläubiger da, die man gerade noch so bedienen kann.
Wenn X den Job wieder kündigt und zum Sozialamt geht ist das Problem gelöst?!
X liegt dem Staat gerne auf der Tasche, wenn der Staat ihn dazu zwingt. Leider schauen dann die anderen Gläubiger, wo X zahlungswillig war, dann auch die Röhre.

Man möge X seine verbitterte Wortwahl verzeihen.

Gruß
Lawrence

Hallo Nordlicht,

Für ehemals gesetzlich Krankenversicherte besteht seit dem
1.4.07 Versicherungspflicht mit

ggf. rückwirkender Bezahlung

der Beiträge.

heißt dies, dass eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung mit entsprechenden Beitragszahlungen von der Nachzahlungspflicht befreiend wirkt? Oder will man so verhindern, dass z. B. Selbstständige, die von der GKV-Pflicht befreit waren, in die GKV zurückkehren? Werden diese dann als (wieder) sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eigentlich für die Zukunft von der GK-Versicherungspflicht befreit und können sich auch weiterhin privat versichern (z. B. im Basistarif), wenn sie z. B. nicht nachzahlen wollen/ können?

Sorry, wenn ich noch mal nachfrage, aber mir ist dies wirklich unklar. Vielleicht kannst Du mir noch mal helfen. Vielen Dank!

Lieben Gruß

Trillian

Hallo Nordlicht,

ich frage mich was mit dieser Regelung bezweckt werden soll?

Man wollte doch eigentlich erreichen, dass niemand mehr ohne Krankenversicherungs herumläuft. Was ist aber wenn - wie in diesem Fall - der zu Versichernde sich die Nachzahlung nicht leisten kann??

Ich finde diese „Reform“ ist mal wieder ziemlich in die Hose gegangen.

Gruß

Samira

Hallo,

für ehemals GKV-Versicherte war der 01.04.2007 der Stichtag, d.h.
wer ab diesem Tage nicht Mitglied einer GKV-Kasse war, der musste
sich per Gesetz ab dem 01.04.2007 bei seiner letzten Kasse wieder
versichern - wer das nicht getan hat, den holt jetzt das Gesetz
eben ein - so „einfach“ ist das.
Wer dagegen ab dem 01.04.2007 nicht krankenversichert war und
zuletzt Mitglied einer PKV war, der muss sich lt. Gesetz erst
ab dem 01.01.2009 erneut versichern.
In dem hier angesprochenen Beispiel geht es um einen Selbständigen,
der ab dem 01.04.2007 keiner Krankenkasse angehörte, vor diesem Tag
aber zuletzt Mitglied einer GKV-Kasse war - ergo muss er ab dem
01.04.2007 nachzahlen - das ist „leider“ Fakt.
Gruß
Czauderna

Hallo,

für ehemals GKV-Versicherte war der 01.04.2007 der Stichtag,
d.h.
wer ab diesem Tage nicht Mitglied einer GKV-Kasse war, der
musste
sich per Gesetz ab dem 01.04.2007 bei seiner letzten Kasse
wieder

Außer er ist über 55 Jahre alt, dann kommt die Ablehnung der Krankenkasse!!

Gruß
Lawrence

Außer er ist über 55 Jahre alt, dann kommt die Ablehnung der
Krankenkasse!!

Hallo Lawrence,

nein. Die GKV kann auch über 55 jährige nicht einfach ablehnen. Manche versuchen es zwar, dürfen es aber nicht.

Etwas genaueres kann hier wahrscheinlich ein Experte schreiben.

Gruß

Samira

nein. Die GKV kann auch über 55 jährige nicht einfach
ablehnen. Manche versuchen es zwar, dürfen es aber nicht.

Hallo Samira,

manche?
Alle!
„Experten“ wissen auch nicht weiter.
Aber ich werde den Präzedenzfall mal als Extra-Thema zur Diskussion stellen hier.

Gruß
Lawrence

Guten Abend!

Dann habe ich es nun endlich verstanden :smile:

Im Prinzip heißt das, keiner soll unversichert (ob nun gesetzlich oder privat) sein und wenn er sich eben einfach nicht versichert (aus welchen Gründen auch immer) bringt es nichts ein, weil man dann eben für die Vergangenheit nachzahlen muss.

Wichtig sind die Stichtage 2007 und 2009 also eigentlich nur für diejenigen, die gar nicht krankenversichert waren.

Vielen Dank!

Lieben Gruß

Trillian