Krankenversicherungspflicht

Hallo zusammen,

in letzter Zeit gab es sehr viele News-Artikel aus denen hervorging, dass seit Anfang des Jahres 2009 die Krankenversicherungspflicht für alle gilt. Was mich nun wundert ist die Tatsache, dass die Krankenversicherungspflicht für alle schon einmal ab dem 01.04.2007 verkündet wurde. Was soll das? Gibt es da einen Unterschied?

Einer meiner Bekannten arbeitet schon seit Jahren als „Freelancer“ (also selbständig bzw. als Gewerbetreibender) und spart sich die Krankenversicherung. Wenn er mal krank ist, dann zahlt er die Arztrechnung halt aus der eigenen Tasche. Im Bekanntenkreis wird ihm schon seit 2007 von allen Seiten nahegelegt, dass er sich doch besser mal krankenversichern sollte. Er winkt natürlich ab, da es ihm zu teuer ist. Auch der Hinweis, dass er wahrscheinlich alle Beiträge nachzahlen „darf“, wenn man ihm denn mal auf die Schliche kommt, scheint ihn nicht wirklich zu jucken. Was mich nun interessieren würde ist, ab wann in einem solchen Fall die Beiträge zu entrichten gewesen wären? Also Nachzahlung ab 01.04.2007 oder ab 01.01.2009?

Mein Bekannter bildet sich außerdem ein, dass wenn er jetzt einen sozialversicherungspflichtigen Job findet (wovon er wahrscheinlich schon seit Jahren träumt), ohne Probleme in der GKV vom zukünftigen Arbeitgeber versichert wird und alles was davor war keine Rolle mehr spielt. Sehe ich es richtig, dass dies nur seinem Wunschdenken entsprungen ist?

Es ärgert mich ein wenig, dass ich selbst jeden Monat Sozialabgaben ohne Ende abdrücken muss, während andere gar nicht versichert sind und dann später im Worst-Case aber trotzdem der Allgemeinheit zur Last fallen.
Ich möchte meinen Bekannten eigentlich nicht zu seinem Glück zwingen, indem ich ihn jetzt „verpfeife“, oder sowas. Vor allem dann nicht, wenn er wirklich seit 01.04.2007 nachzahlen muss. Ich würde ihn dennoch gerne davor bewahren, sich weiter sein eigenes „finanzielles Grab“ zu schaufeln.

Wie würdet Ihr euch verhalten?

MfG
Stephan

hervorging, dass seit Anfang des Jahres 2009 die
Krankenversicherungspflicht für alle gilt.

Also auch für die ehemals privat Versicherten.

für alle schon einmal ab dem 01.04.2007 verkündet wurde. Was
soll das? Gibt es da einen Unterschied?

Für die ehemals gesetzlich Versicherten.

ihn nicht wirklich zu jucken. Was mich nun interessieren würde
ist, ab wann in einem solchen Fall die Beiträge zu entrichten
gewesen wären? Also Nachzahlung ab 01.04.2007 oder ab 01.01.2009?

Für den Freelancer ab dem 1.1.09.

davor war keine Rolle mehr spielt. Sehe ich es richtig, dass
dies nur seinem Wunschdenken entsprungen ist?

Das hängt davon ab, wann er den Job bekommt. wenn es noch etwas dauert, wird das Ganze nicht so problemlos über die Bühne gehen.

Es ärgert mich ein wenig, dass ich selbst jeden Monat
Sozialabgaben ohne Ende abdrücken muss, während andere gar
nicht versichert sind

Was hast Du damit zu schaffen ?

Wie würdet Ihr euch verhalten?

Ich würde mich um meine eigenen Angelegenheiten kümmern, Dein Freund wird seine Quittung schon kriegen, keine Sorge.

Dein Freund muss nicht nachzahlen. Evtl. ab 01.01.09, das weiss ich nicht.

Ich kenne selbst einen Mann, der nicht kranenversichert war. Durch einen Schlaganfall mußte er auf Intensivstation. Die kostet (stand 1999) rund 3000 Mark die Nacht. Ruckzuck waren 80.000 DEM zusammen und das Haus weg.
Keine Panik, solche Menschen fallen dem Sozialen Netz nicht zur Last, denn erst mal wird alles, was sie besitzen zwangsversteigert.
Das sollte deinem Freund zu denken geben, denn was nützt es, Geld zu horten, wenn es so schnell weg sein kann?

Wenn er sich in ein Angestelltenverhältnis begibt, dann ist er ab Beginn gesetzlich krankenersichert, ohne Gesundheitsprüfung oder ähnliches, definitiv!

Hoffe, ich hab geholfen?