Hallo!
Seit dem 01.01.2008 (ca?) gilt ja eine allgemein Krankenversicherungspflicht. Wie aber sieht es aus wenn ein Versicherter seine Beiträge nicht zahlt? Kann die Kasse dann kündigen? Gibt es ggf. Unterschiede zwischen privaten und gesetzlichen Kassen?
Muss die Kündigung erklärt oder sogar zugegangen sein oder kann die Kasse den Schutz erlöschen lassen, wenn die Beiträge nicht bezahlt wurden?
Wie sieht es bei Kindern aus. Wenn z.B. Streit zwischen der Kasse und den Eltern enststeht ob die Kinder Anspruch auf Familienhilfe haben. Kann die Kasse dann den Kindern den Versicherungsschutz verweigern?
Hintergrund der Fragen ist ein Fall von dem ich eben erfahren habe: Weil der (privat versicherte) Vater sich weigerte für seinen Sohn einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Tasse, bei der seine Frau versichert ist, zu stellen (Er war der Meinung das sein Einkommen nicht über der JAE liegt), wurde der Versicherungschutz des Kindes aufgehoben. Besonders irritierend: Von Seiten der Kasse wurden weder Beitragsforderungen erhoben noch eine Kündigung ausgesprochen. Erst beim Kinderarzt erfuhr die Mutter, daß die Versicherungskarte nicht mehr gültig wäre und auf telefonische Nachfrage bei der Kasse wurde Ihr dann gesagt, daß der Versicherungschutz des Kindes rückwirkend ab der Geburt 2003 aufgehoben worden wäre?!?
M.E. dürfte das vor dem Hintergrund der Versicherungspflicht gar nicht möglich sein - oder? Was meint ihr? Gibt es da klare gesetzliche Regelungen? Welche Rechtsgrundlage könnte das Vorgehen der Kasse rechtfertigen?
Meine Internetrecherche zum Thema Krankenversicherung und Kündigung führt leider nur zu 1000 Seiten auf denen Tipps zur Kündigung einer Krankenversicherung durch den VN und den damit verbundenen Problemen gegeben werden …
Gruß Conrad