Krankenversicherungspflicht

Ich bin jetzt seit 5 Jahren unversichert und muß in diesem Monat leider ALG II beantragem. Vorher war ich privat versichert.
Ich habe nun zwei Fragen:

  1. In der Anlage zum ALG II - Antrag steht, ich soll eine gesetzliche Kasse wählen - müssen die mich Aufnehmen, obwohl ich vorher privat versichert war?
  2. Ich muß ja einige Monate Strafe zahlen - aber wir ist es mit den von mir selbst bezahlten Rechnungen (rund 800 € für Medikamente pro Jahr und ein Krankenhausaufenthalt von 3.000 €)? Müssen mir diese ersetzt werden? Und gibt es dabei einen Unterschied den private und gesetzliche machen?

Danke für die Mühe im Voraus! :smile:

Hallo,

Ich bin jetzt seit 5 Jahren unversichert und muß in diesem
Monat leider ALG II beantragem. Vorher war ich privat
versichert.
Ich habe nun zwei Fragen:

  1. In der Anlage zum ALG II - Antrag steht, ich soll eine
    gesetzliche Kasse wählen - müssen die mich Aufnehmen, obwohl
    ich vorher privat versichert war?

Nein,
man ist immer noch bei der „alten“ Versicherung versichert, denn eine neue Versicherung kann ein neues Mitglied nur aufnehmen, wenn die Kündigung der alten Versicherung vorgelegt wird; davon abgesehen sind hier mindestens 3 Jahre nachzuzahlen.
Aber das Jobcenter muss auch eine PKV übernehmen, hier gibt es entsprechende Vorschriften.

  1. Ich muß ja einige Monate Strafe zahlen - aber wir ist es
    mit den von mir selbst bezahlten Rechnungen (rund 800 € für
    Medikamente pro Jahr und ein Krankenhausaufenthalt von 3.000
    €)? Müssen mir diese ersetzt werden?

Da kommt es darauf an, wie hoch der SB bei der Privaten war; wenn z.B. nur 650 € SB, dann müssen die 650 € selber bezahlt und der Rest von der Versicherung übernommen werden; der SB ist der Teil, den man selber bezahlen muss.

Und gibt es dabei einen

Unterschied den private und gesetzliche machen?

Viele Unterschiede,

schönen Tag noch.

Danke für die Mühe im Voraus! :smile:

Vielen Dank für die Antwort! :o)

Ich bin ja vor fünf Jahren von der Versicherung gekündigt worden
(wg. nicht gezahlter Beiträge).

Einen SB gab es nicht. Allerdings, war ich Beamter mit 50% Zuzahlung. Das macht die Sache sicher noch komplizer (hoffentlich fällt mir nicht noch mehr ein…). Aber nicht die ganze Zeit, nur bis Mitte 2004, zwei Jahre habe ich sozusagen die andere Hälfte gezahlt.

Gibt es da generelle Erfahrungen, ob private oder gesetzliche die von mir bezahlten Rechnungen dann unterschiedlich anrechnenß

Hallo,
kleine Korrektur erforderlich.

Nein,
man ist immer noch bei der „alten“ Versicherung versichert,
denn eine neue Versicherung kann ein neues Mitglied nur
aufnehmen, wenn die Kündigung der alten Versicherung vorgelegt
wird; davon abgesehen sind hier mindestens 3 Jahre
nachzuzahlen.

Jede PKV wäre zur Aufnahme nach dem sogenannten Basistarif verpflichtet; soweit die Voraussetzungen gegeben sind. Die „Alte“ PKV dann nicht wenn seinerzeit Kündigung durch die PKV z.B. wegen Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflicht erfolgte. Nachzahlung Beiträge frühestens ab 1.2.09, für den überwiegenden Zeitraum muss nur 1/6tel Monatsbeitrag nachgezahlt werden

Aber das Jobcenter muss auch eine PKV übernehmen, hier gibt es
entsprechende Vorschriften.

…bis zum Beitrag Basistarif bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit!

Da kommt es darauf an, wie hoch der SB bei der Privaten war;
wenn z.B. nur 650 € SB, dann müssen die 650 € selber bezahlt
und der Rest von der Versicherung übernommen werden; der SB
ist der Teil, den man selber bezahlen muss.

Eine rückwirkende Leistungspflicht durch die PKV entsteht nicht!! Die Kosten bleiben leider bei dem Betroffenen.
Grüße J.K.

Hallo,

Ich bin ja vor fünf Jahren von der Versicherung gekündigt
worden
(wg. nicht gezahlter Beiträge).

Dann wäre jede PKV (nach Prüfung) zur Aufnahme nach dem „Basistarif“ verpflichtet.

Gibt es da generelle Erfahrungen, ob private oder gesetzliche
die von mir bezahlten Rechnungen dann unterschiedlich
anrechnenß

Die Aufnahme durch eine gesetzliche Kasse scheidet aus, da letztmals privat versichert. Wie Wie bereits oben geschildert: Eine Übernahme der zwischenzeitlich entstandenen Kosten wird nicht erfolgen.
Gruß J.K.

Auch hier vielen Dank für die Antwort!

Kann mir bitte noch ein kurzer Hinweis zu „nach Prüfung“ gegeben werden? :smile:

Hallo,

Kann mir bitte noch ein kurzer Hinweis zu „nach Prüfung“
gegeben werden? :smile:

Aber ja. Die PKV wird darum bitten einen Fragebogen auszufüllen. Hier wird u.a. nach dem bisherigen beruflichen Werdegang und bisherigem Krankenversicherungsschutz gefragt. Hintergrund: Es besteht für die PKV Aufnahmezwang nach Basistarif - wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Das wird halt geprüft.
Gruß J.K.