Hallo!
Ich habe eine Frage zu meiner Krankenversicherungspflicht und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann…
Ich habe meine derzeitige Arbeitsstelle zum 30.04.2011 gekündigt. In dem Zeitraum Mai, Juni und Juli werde ich mich im Ausland aufhalten (Sprachkurse etc.). Ab August werde ich dann wieder nach Deutschland zurükkehren.
Da ich meine Stelle selbst gekündigt habe, wird der Krankenkassenbeitrag von der Arbeitsagentur natürlich für die Sperrfrist von 3 Monaten nicht übernommen, so dass ich mich grundsätzlich selbst versichern müsste.
Bei der Arbeitsagentur wurde mir nun mitgeteilt, dass ich für den Zeitraum der drei Monate keine Krankenversicherung in Deutschland benötigen und damit auch keine Beiträge zahlen müsste, wenn ich bereits eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hätte.
Ist diese Aussage so richtig? Kann ich mich von der Krankenversicherung in Deutschland „befreien“ lassen, wenn ich mich im Ausland aufhalte und eine Auslandskrankenversicherung abschließe?
Ich kenne mich in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten leider nicht so gut aus. Vielleicht kann mir einer von euch in dieser Angelegenheit helfen und ein paar hilfreiche Tips geben, damit ich keinen Fehler mache?
Für eure Hilfe bedanke ich mich bereits jetzt!