Krankenversicherungspflicht bei Auslandsaufenthalt

Guten Tag,

Kurz um:
Ich war mehrere Jahre angestellt.
War zwei Monate arbeitssuchend.
Habe mich dann november selbständig gemacht laut kleinunternehmer regelung.
Habe die förderung durch das arbeitsamt bewilligt bekommen für 9 monate.
zahle weiterhin freiwillig in die arbeitslosenversicherung.

bin seit dezember im aussereuropäischen ausland um a) zu reisen und b) international kunden zu werben. der aufenthalt wird vorraussichtlich noch 12 monate so weiter gehen, da ich über das internet gut arbeiten kann und auch die kontakte aus deutschland gut befriedigen kann.

Nun meine Frage: Seit ich mich selbständig gemacht habe, hat das arbeitsamt natürlich die KV eingestellt. die KV möchte von mir ein statement. Ich habe gesagt, ich bin momentan im Ausland. Die KV meint, ich soll mich sobald ich im Inland wieder bin bei Ihnen melden und den Antrag ausfüllen.

MUSS ICH IN DER ZEIT IN DER ICH IM AUSLAND BIN, KEINE DEUTSCHE KRANKENVERSICHERUNG HABEN?
WIRD DAS ARBEITSAMT ODER SONSTIGE INSTITUTION DARÜBER INFORMIERT, BZW INTERESSIERT DAS JEMANDEN?

Oder melde ich mich einfach bei meiner Rückkehr einfach wieder an, und es geht weiter wie immer.

Nun meine Frage: Seit ich mich selbständig gemacht habe, hat
das arbeitsamt natürlich die KV eingestellt.

Wann war das ? Für ehemals gesetzlich Versicherte besteht Krankenversicherungsplficht seit 2007. D.h. im Klartext, dass bis zum Dezember Beiträge fällig gewesen sind.

mir ein statement. Ich habe gesagt, ich bin momentan im
Ausland. Die KV meint, ich soll mich sobald ich im Inland
wieder bin bei Ihnen melden und den Antrag ausfüllen.

Du bist also im Moment überhaupt nicht krankenversichert ?

MUSS ICH IN DER ZEIT IN DER ICH IM AUSLAND BIN, KEINE DEUTSCHE
KRANKENVERSICHERUNG HABEN?

Wenn Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Landesgrenzen hast, wird Dich keine deutsche Versicherung versichern. Hast Du Dich in D abgemeldet ?

WIRD DAS ARBEITSAMT ODER SONSTIGE INSTITUTION DARÜBER
INFORMIERT, BZW INTERESSIERT DAS JEMANDEN?

Es sollte Dich interessieren, denn ggf mußt Du Beiträge nachzahlen. Für ein ganzes Jahr ist das nicht eben wenig. Außerdem interessiert es die Ärzte oder Kranknehäuser, wenn Du im Ausland eine Behandlung brauchst und nicht bezahlen kannst. Also nimm das nicht auf die leichte Schulter.

Oder melde ich mich einfach bei meiner Rückkehr einfach wieder
an, und es geht weiter wie immer.

Solange würde ich nicht warten. Nimm Kontakt zu Deiner letzten KK auf und kläre diese Frage. Laß es Dir schriftlich geben, dass Du während des Auslandsaufenthaltes versicherungsfrei bist.

mir ein statement. Ich habe gesagt, ich bin momentan im
Ausland. Die KV meint, ich soll mich sobald ich im Inland
wieder bin bei Ihnen melden und den Antrag ausfüllen.

Du bist also im Moment überhaupt nicht krankenversichert ?

Ich habe seit meinem Auslandsaufenthalt eine Auslandskrankenversicherung.

MUSS ICH IN DER ZEIT IN DER ICH IM AUSLAND BIN, KEINE DEUTSCHE
KRANKENVERSICHERUNG HABEN?

Wenn Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der
Landesgrenzen hast, wird Dich keine deutsche Versicherung
versichern. Hast Du Dich in D abgemeldet ?

Mein Firmensitz und Wohnsitz ist weiterhin D.

WIRD DAS ARBEITSAMT ODER SONSTIGE INSTITUTION DARÜBER
INFORMIERT, BZW INTERESSIERT DAS JEMANDEN?

Es sollte Dich interessieren, denn ggf mußt Du Beiträge
nachzahlen. Für ein ganzes Jahr ist das nicht eben wenig.
Außerdem interessiert es die Ärzte oder Kranknehäuser, wenn Du
im Ausland eine Behandlung brauchst und nicht bezahlen kannst.
Also nimm das nicht auf die leichte Schulter.

Siehe oben.

Oder melde ich mich einfach bei meiner Rückkehr einfach wieder
an, und es geht weiter wie immer.

Solange würde ich nicht warten. Nimm Kontakt zu Deiner letzten
KK auf und kläre diese Frage. Laß es Dir schriftlich geben,
dass Du während des Auslandsaufenthaltes versicherungsfrei
bist.

Alles klar, muss ich dann wohl doch direkt machen. Danke