Guten Tag,
Kurz um:
Ich war mehrere Jahre angestellt.
War zwei Monate arbeitssuchend.
Habe mich dann november selbständig gemacht laut kleinunternehmer regelung.
Habe die förderung durch das arbeitsamt bewilligt bekommen für 9 monate.
zahle weiterhin freiwillig in die arbeitslosenversicherung.
bin seit dezember im aussereuropäischen ausland um a) zu reisen und b) international kunden zu werben. der aufenthalt wird vorraussichtlich noch 12 monate so weiter gehen, da ich über das internet gut arbeiten kann und auch die kontakte aus deutschland gut befriedigen kann.
Nun meine Frage: Seit ich mich selbständig gemacht habe, hat das arbeitsamt natürlich die KV eingestellt. die KV möchte von mir ein statement. Ich habe gesagt, ich bin momentan im Ausland. Die KV meint, ich soll mich sobald ich im Inland wieder bin bei Ihnen melden und den Antrag ausfüllen.
MUSS ICH IN DER ZEIT IN DER ICH IM AUSLAND BIN, KEINE DEUTSCHE KRANKENVERSICHERUNG HABEN?
WIRD DAS ARBEITSAMT ODER SONSTIGE INSTITUTION DARÜBER INFORMIERT, BZW INTERESSIERT DAS JEMANDEN?
Oder melde ich mich einfach bei meiner Rückkehr einfach wieder an, und es geht weiter wie immer.