oops, da sollte man ganz schnell mal das eigene Beamtenrecht und das dazugehörige Versorgungsrecht studieren…
Welche Beiträge hat der Beamte denn gezahlt??? Man sollte da mal seine Bezüge-Mitteilung genau studieren…
Scheidet man aus dem Beamtenverhältnis (Bund, Land, kommunal) aus, d. h, man wechselt nicht direkt von einem Dienstherrn zum anderen, wird man bei der deutschen Rentenversicherung vom bisherigen Dienstherrn nachversichert:
Das bisherige Brutto -das ja um ein gutes Drittel niedriger ist als das Brutto eines vergleichbaren Angestellten- ist die Grundlage für die Berechnung der Nachzahlung die der Dienstherr an die RV leisten muss.
1/3 weniger Brutto = 1/3 weniger Rentenbeiträge = wesentlich weniger Rente als ein vergleichbarer Angestellter und ca die hälfte als die zu erwartende Pension …
Das Rentenniveau beim Durchschnittsrentner ist derzeit bei 43% der letzten Bezüge, das Niveau der Pension bewegt sich bei maximal 75 % (entweder 45 Jahre Dienstzeit oder 67 Lebensjahr vollendet)
mit der Maßgabe, dass von der geringeren Rente auch noch die private Krankenversicherung gezahlt werden muss.
Man sollte mal das für sich geltende Beamtenrecht studieren und ggfs mal beim Dienstherren um eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge nachfragen.
Grüße
miamei