Krankenversicherungspflicht bei "Privatier" ?!

Das kannst du doch sicher mit Paragraphen belegen!

Meine Güte Benny, lass es doch einfach. Günther und Jörg haben eine Menge mehr Ahnung als du. Lass sie doch antworten.

Der Wechsel von der PV in die gesetzliche KV ist leichter geworden, aber noch lange nicht so einfach, wie du meinst.

Data

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Hallo,

< 55 und sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen?

Ganz ganz schlechte Idee.

Man verliert damit den aller größten Teil seines Ruhegehalts…

Grüße
miamei

hi miamei.

was heißt „größten Teil“?
Entweder alles oder nichts, oder?

Ferner plant der Beamte ggf. ja einen späteren Wiedereintritt in den Beamtenstatus.
Und diese Ruhegeld-Verpflichtungen übernimmt doch dann der neue Dienstherr, oder!?
O D E R gibt es eine Regelung, dass eine Beamtenstatusunterbrechung das alles „killt“?

Solange der Beamte Beiträge gezahlt hat …?!..und auch die frühere Dientzeit wird doch wohl angerechnet, oder…?..

LG

Hallo allerseits,

eine PKV teilte mit, dass der ehem. Beamte nicht aus dem Vertrag der PKV rauskommt, außer er sei verheiratet und die Frau bereits in der GKV. Dann könne er sich dort auch versichern lassen und wäre au s der PKV raus. Als Unverheirateter ohen „GKV-Frau“ aber wohl eben nicht. Diese Logik / Benachteiligung verstehe ich nicht…aber gut…irgendwo nachlesbar?

LG
living free

oops, da sollte man ganz schnell mal das eigene Beamtenrecht und das dazugehörige Versorgungsrecht studieren…

Welche Beiträge hat der Beamte denn gezahlt??? Man sollte da mal seine Bezüge-Mitteilung genau studieren…

Scheidet man aus dem Beamtenverhältnis (Bund, Land, kommunal) aus, d. h, man wechselt nicht direkt von einem Dienstherrn zum anderen, wird man bei der deutschen Rentenversicherung vom bisherigen Dienstherrn nachversichert:
Das bisherige Brutto -das ja um ein gutes Drittel niedriger ist als das Brutto eines vergleichbaren Angestellten- ist die Grundlage für die Berechnung der Nachzahlung die der Dienstherr an die RV leisten muss.
1/3 weniger Brutto = 1/3 weniger Rentenbeiträge = wesentlich weniger Rente als ein vergleichbarer Angestellter und ca die hälfte als die zu erwartende Pension …
Das Rentenniveau beim Durchschnittsrentner ist derzeit bei 43% der letzten Bezüge, das Niveau der Pension bewegt sich bei maximal 75 % (entweder 45 Jahre Dienstzeit oder 67 Lebensjahr vollendet)
mit der Maßgabe, dass von der geringeren Rente auch noch die private Krankenversicherung gezahlt werden muss.

Man sollte mal das für sich geltende Beamtenrecht studieren und ggfs mal beim Dienstherren um eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge nachfragen.

Grüße
miamei

Hallo,
ein Wechsel aus der PKV in die GKV ist möglich, wenn Versicherungspflicht in der GKV nachgewiesen wird (bei der beitragsfreien Familienversicherung wäre das der Fall) Ebenso denkbar ist aber auch Eintritt/Nachweis einer (gleichartigen) GKV-Pflichtversicherung innerhalb der EU. Allerdings gilt hier zu bedenken: nicht in allen EU-Mitgliedsländern kann durch den/die dortigen Träger der Sozialversicherung der erforderliche Nachweis gefertigt werden. Ferner rate ich dringend von einer Kündigung des PKV-Vertrages ab. Vielmehr wäre es ggf. sinnvoller, den Vertrag in eine „Ruhens- oder Anwartschaftsversicherung“ umzuwandeln. Auch hier gilt allerdings - dies ist grundsätzlich nur möglich bei Nachweis einer GKV-Pflichtmitgliedschaft.

Die Auskunft, ein Wechsel in die GKV sei nur möglich bei Verheirateten, ist nicht vollständig korrekt. Der Schutz der PKV erstreckt sich (EU sei Dank) mindestens auf die Mitgliedsstaaten der EU;- die Pflicht zur Krankenversicherung wiederum greift nur bei Wohnsitz in Deutschland;- von einer Vertragsbeendigung ist dingend abzuraten - diese wäre ohnehin ggf. nur unter Beachtung der Kündigungsfristen (3 Monate zum Versicherungsjahresende/das differiert je nach PKV) - bei gleichzeitigem Nachweis über das Ende der Pflicht zur Krankenversicherung - möglich. U.U. bietet aber die betreffende PKV auch weitere Möglichkeiten…das ist unternehmensspezifisch und hier nicht zu beantworten. Das Thema ist etwas komplex…Bleibt für den Fragesteller - auf einen (kompetenteren) Mitarbeiter der PKV zurück zu greifen.
Sollte es sich rein zufällig um einen Vertrag bei der Debeka handeln;- PN an mich…
Gruß
J.K.

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