Krankenversicherungspflicht bei "Privatier" ?!

Hi.

angenommen ein Beamter ist zurzeit bei einer PKV zu 50 % versichert, zu 50 % Beihilfe.

1
Was , wenn dieser mal 6 Monate (oder so…Relevanz`) aussteigen will und vom Ersparten leben will, pro Monat noch so ca. 250 EUR Zinseinkünfte) ?

2
Welche Option ist hier gegeben und die Beste, was die GKV betrifft!?
Ich nehme an, er könnte sich nicht weiter privat versichern, oder?

3
Besteht die Möglichkeit, sich privat freiwillig zu versichern, auch wenn er kein Erwerbseinkommen hat?

4
Die Option, ein Studium zu beginnen und dessen Konditionen, mal außer Acht gelassen.

3
Wie wäre es denn, wenn der Mensch sich ganzjährig bspw. In Italien aufhalten will (melderechtl. Frage mal ausgenommen),
wäre dann ggf. eine günstigere Auslandskrankenversicherung denkbar?

4
Kurz, was wäre wohl die Variante mit möglichst niedrigem Beitrag

5
Wäre es sozialrechtlich auch möglich, exakt die jetzige PKV mit 50 % Versicherungsumfang (unter Wegfall der Beihilfe) fortzuführen?
Würde er damit die Versicherungspflicht auch bereits erfüllen?

6
„Klar“:
Rechner einer BKK ergibt schlicht:
Aktuelle Krankenkasse: BKK xxxxxx
Aktueller Zusatzbeitrag: 0,4 Prozentpunkte

Ergebnis
Ihr Krankenkassen-Beitrag: 139,44 € pro Monat

Zutreffend?

LG vorab für die Mühe der Beantwortung!
living free

Privat geht immer.
Je nach Alter und Familienstand ist die GKV dagegen keine Option.

Hallo,
als Beamter, der z.Zt. in der PKV versichert ist gibt es keine Möglichkeit überhaupt in die GKV zu wechseln, von daher sind alle Fragen zur GKV hier nicht relevant.
Gruss
Czauderna

Danke!
Habe ich nun nach deiner Antwort auch gelesen;
Link

Dann bliebe die Frage, ob der bisherige 50% Versicherungsumfang in der PKV ausreicht oder muss man sich nun 100% in der PKV selbst versichern?
Wo ist das geregelt, fand dazu bislang nichts (PKV fragen, ist klar)

Das heißt, auch als NICHTerwerbstätiger ist man eben in der PKV „gefangen“, mal von 12 Monaten Arbeitslosigkeit < 55 Jahren oder Auslandsaufenthalt (Schweiz/NL) abgesehen!?

LG

Hallo,
ja, richtig - die Familienversicherung wäre ggf. noch eine Möglichkeit - gilt aber alles nicht für Beamte.
Gruss
Czauderna

Hallo Hr. Czauderna und Danke.
Nachfrage zur Frage oben, bezieht sich dein „Ja“ auch hierauf?

LG

Hallo Guenter,

leider ist deine Anwtort aber nicht ganz richtig.
Nur solange ein aktives Beamtenverhältnis besteht,
kann man als Beamter nicht in die GKV wechseln.

Als Beamter kannst du aber, wie der Frager ja vor hatte:

Was , wenn dieser mal 6 Monate (oder so…Relevanz`) aussteigen will und
vom Ersparten leben will, pro Monat noch so ca. 250 EUR Zinseinkünfte)

Je nach Dienstherr können Beamte nämlich bis zu 5 Jahren (in Sonderfällen auch noch länger)
Urlaub OHNE Fortzahlung der Dienstbezüge
nehmen.
Das bedeutet, das ihr Beamtenrechtlicher Status ruht und sie somit zu einem ganz normalen Arbeitnehmer werden.

Damit kann er so wieder in jede KV als Freiwillig Versicherter eintreten.
Bzw. bei seiner jetzigen PKV bleiben.

Hallo Living_free,

das:

ann bliebe die Frage, ob der bisherige 50% Versicherungsumfang in der
PKV ausreicht oder muss man sich nun 100% in der PKV selbst versichern?

ist uninteressant, wie ich bereits schrieb.Das Sozialgesetzbuch sieht für Leute,
die kein Arbeitseinkommen beziehen, so wie du es ja mit den Zinseinahmen vorhattest,
bei der „freiwilligen Versicherung“ (die in Wahrheit natürlich eine gesetzliche Pflicht ist),
einen sogenannten fiktiven Einkommensbeitrag vor, der im Monat als Einkommen angesetzt wird.
Natürlich werden, sobald deine monatlichen Einnahmen diesen Überschreiten, die tatsächlichen Einnahmen zur Berechnung genommen.
Alles im Sozialgesetzbuch nachzulesen.

Außerdem solltest du daran denken, das diese Freizeit nicht für die Ruhegehaltsfähige
Dienstzeit zählt und du auch keinen Anspruch auf ALG oder Renten erwerben kannst.

1 Like

Hallo,
ich sehe das nicht so, das meine Antwort falsch wäre - ich habe geschrieben, dass es für Beamte nicht möglich ist in die GKV zu wechseln - wenn durch eine Beurlaubung, so wie du sie beschreibst der Beamtenstatus tatsächlich wegfällt, dann ist als freiwillig Versicherter ein Wechsel in die GKV immer noch nicht möglich - und während der Beurlaubung eine Arbeitnehmertätigkeit aufnehmen, die krankenversicherungspflichtig wäre - wo war das ein Thema ?
Er will sechs Monate „aussteigen“
Gruss
Czauderna

4 Like

Hallo,
ich bin kein PKV-Experte, nur GKV.
Gruss
Czauderna

Hallo,

wenn du meine Antwort komplett gelesen hättest, wäre es dir klar.

Natürlich kann er in jede der gesetzlichen KV eintreten als Freiwillig Versicherter.

Ganz genau gesagt, muss er sich sogar eine Versicherung suchen und dieses seiner letzten
Versicherung nachweisen (Ebenfalls alles im Sozialgesetzbuch nachzulesen).
Denn der Gesetzgeber hat (natürlich aus ureigenstem Interesse) vorgeschrieben, das jedermann in Deutschland Krankenverischert sein muss.

1 Like

Danke euch allen!

nun, Klarstellung:
aussteigen heißt schon, das Dienstverhältnis kündigen bis sich was Neues in irgendeiner Art ergibt. Das mit dem tatsächlichen Einkommen (Zinsen etc) als Beitragsgrundlage ist klar.
Andererseits bleibt bei euren Antworten für mich nun fraglich, ob man nach Beendigung des Beamtenverhältnisses und ohne „Arbeitsstatus“ nun doch von der PKV mit < 55 Alter sofort in die GKV kommt oder nicht…(dass man sich für später ggf. die PKV mittels Anwartschaft warm hält, ist klar).
Ich las, dass der Gesetzgeber es den PKVlern eben absichtlich erschwert, nicht sofort und einfach in die GKV zu kommen…

WAS gilt denn also eigentlich ;)??
Und wo kann ich eure Infos aus dem SGB genau nachlesen?

Danke! :slight_smile:

Hallo,
Herr Czauderna hat, -wie immer- Recht. Ein unmittelbarer Wechsel aus einer PKV in die GKV - als freiwillig Versicherter - ist nicht möglich. Siehe SGB V § 9
Gruß
J.K.

3 Like

Benny,
immer noch für mich unbeantwortet :worried: , denn
diese Frage soll bedeuten:
wenn man in der PKV bleibt und bei dieser 50% KV abgedeckt hat (restl. 50% waren ja Behilfe, die entfällt), REICHEN dann diese 50 % oder wo ist fixiert&geregelt, welchen Versicherungsumfang man eigentlich „mindestens“ haben muss?..speziell also beim Verbleib in der PKV…gilt eventuell die Vorgabem dass JEDER in der BRD das Niveau des Standardtarifs versichert haben muss? Wohl eher kaum, da es ja auch in der PKV Tarife mit sehr hohem Selbstbehalt gibt.

Hallo,
es wäre eine 100%-Absicherung in der PKV erforderlich. Abzuleiten aus § 193 VVG
Gruß
J.K.

3 Like

Hallo Benny,
Na, dann benenne mal die Rechtsgrundlage für deine Meinung.
Wenn jeman zuletzt in einer PKV versichert war und keine Krankenversicherungspflicht eintritt, dann muss er auch weiterhin in der PKV verbleiben.
In unserem Fall ist lediglich der Status " Beamter" weggefallen, d.h. Er muss sich mit seiner PKV wegen einer Vertragsaenderung oder eines neuen Vertrags in Verbindung setzen - er kann nicht zu einer GKV- Kasse gehen und dort eine Mitgliedschaft begründen.
Gruß
Czauderna

4 Like

blödsinn. wie so oft.

4 Like

das ist schlicht unsinn. wie dir fast jedem hier ein blick ins sgb 5 §9 zeigen kann.
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/9.html

3 Like

danke Joerg.

bedeutet das denn aber automatisch eine Verdopplung des bisher eigenen 50% Beitrags?

VVG:

(3) Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertretenen Personen, soweit diese nicht selbst Verträge abschließen können, eine Krankheitskostenversicherung, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfasst und bei der die für tariflich vorgesehene Leistungen vereinbarten absoluten und prozentualen Selbstbehalte für ambulante und stationäre Heilbehandlung für jede zu versichernde Person auf eine betragsmäßige Auswirkung von kalenderjährlich 5.000 Euro begrenzt ist, abzuschließen und aufrechtzuerhalten;

Muss man sicherlich mit der PKV thematisieren, aber diese Frage stelle ich mir eben.

Und: Da steht „Inland“:…was also wenn man 7 Monate in Italien verbringt und dort wg. de Thema seinen Wohnsitz erklärt?

Hallo,
an dieser Stelle wird die Angelegenheit zu komplex. Das lässt sich nur in einem persönlichen Gespräch mit der betroffenen PKV klären. Sorry.
Gruß
J.K.

2 Like