Krankenversicherungspflicht für Selbsttändigen

hallo ihr lieben,

ich bräuchte unbedingt euer hilfe.
bin seit 2007 selbsttändig und vorher war ich angestellter. also ich mich selbstständig gemacht habe, habe ich wie auch immer vergessen bzw gar nicht mehr dran gedacht, wie es mit krankenkasse weiter geht. habe demzufolge seit 2007 bis 2009 keine krankenkasse-beitrag gezahlt. jetzt ist von Aok mein damalige krankenkasse als ich noch arbeitsnehmer war eine große betrag gekommen, die ich auf einmal zahlen muss. wollte euch fragen ob sowas verjährt bzw was ich am besten machen kann…

muss noch zusätzlich dazu sagen, dass ich in der zeit sehr oft im ausland war.

würde mich freuen, wenn ihr mir dabei weiter hilft.

lg

Hallo,
es besteht seit 2007 eine Pflicht zur Krankenversicherung. Ergo sind Beiträge nach zu entrichten. Mit der AOK mal über die Möglichkeit einer Ratenzahlung sprechen.
Gruß J.K.

Guten Tag,

aber seit 2010 bist du wieder bei der AOK? Oder immer noch nicht versichert *zwinker*

Hallo palma,

Gesetz ist Gesetz, da ist nix zu machen. Seit 2007 ist KV-pflichtig, wer zuletzt in der GKV war, PKV-Versicherte seit 2009.

Die Zeiten im Ausland helfen dir nur, wenn du in Deutschland keinen (gemeldeten) Wohnsitz hattest.

Grüße
oscar.

Hallo,

wenn man die Zeiten des Auslandsaufenthaltes belegen kann und in dieser Zeit eine Versicherung bestanden hat, hilft der letzte Piunkt dieses Links:

http://www.vdek.com/versicherte/Mitgliedschafts-Beit…

Gruß
RHW