Krankenversicherungspflicht fuer sofortrente?

Muessen von Einkuenften aus einer Sofortrente Beitraege zur Krankenversicherung entrichtet werden?
Voraussetzung: es wird gleichzeitig eine gesetzliche Rente bezogen, von der Beitraege zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) abgefuehrt werden.

Muessen von Einkuenften aus einer Sofortrente Beitraege zur
Krankenversicherung entrichtet werden?

War der Versicherte vor dem Renteneintritt freiwillig gesetzlich versichert oder Pflichtmitglied ?

Muessen von Einkuenften aus einer Sofortrente Beitraege zur
Krankenversicherung entrichtet werden?

War der Versicherte vor dem Renteneintritt freiwillig
gesetzlich versichert oder Pflichtmitglied ?

Pflichtmitglied.
Auch nach Renteneintritt, d.h. keine Befreiung von der Pflichtversicherung in der KVdR.

Pflichtmitglied.

Dann sollte die Sofortrente, so die Beiträge aus eigenen Mitteln erbracht wurden, nicht beitragpflichtig sein.

Hallo,

entscheidend ist, ob irgendwann der Arbeitgeber an der Beitragszahlung beteiligt war (es reicht auch die Überweisung der Beiträge durch den Arbeitgeber - dann bestand eine Direktversicherung). Hierbei gab es damals steuerliche Vorteile - und jetzt Nachteile in der Krankenversicherung.

Grundlage:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__229.html

Gruß

RHW

entscheidend ist, ob irgendwann der Arbeitgeber an der Beitragszahlung beteiligt war

Der UP schreibt von „Sofortrente“, ich schließe daraus, dass es eine gegen Einmalbeitrag ist.