Ich glaube ich stehe ein wenig auf dem Schlauch…
In dem Rundschreiben steht unter § 27 SGB III :
"(4) Versicherungsfrei sind Personen, die während der Dauer
- ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der
fachlichen Ausbildung dienenden Schule eine Beschäftigung ausüben."
und unter § 6 SGB V:
"(1) Versicherungsfrei sind
- Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studieren-
de einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schu-
le gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, "
und unter § 5 SGB VI (3) das gleiche nochmal…
und zum später nochmal zusammengefasst:
„Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V sind Personen krankenversicherungsfrei, die während
der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der
fachlichen Ausbildung dienenden Schule (Fachschule) gegen Arbeitsentgelt beschäf-
tigt sind.“
Kann mich einer aufklären??