Hallo,
ich habe ein grosses Problem. Ich war ungefähr 10 Monate ohne Krankenversicherung gewesen. Das ist natürlich keine gute Ausrede, aber ich wusste nicht von Versicherungspflicht in Deutschland. Ich habe diese 10 Monate bei meiner Mutter gelebt, habe ich nirgendwo gearbeitet, ich habe die ganze Zeit nur um Deutschsprachkurs und Studium gekümert. Ich war schon einmal bei der GKK versichert, jetzt als ich einer Arbeitsstelle gefunden habe und wieder bei der gleichen GKK versichert habe, habe ich von GKK einen Brief gekriegt, mit so ne Frage: Wo ich diese 10 Monate versichert war. Also, jetzt ist mir schon klar, dass egal was ich beantworten würde, muss ich trotzdem für die 10 Monate nachzahlen. Aber meine Frage ist. Wie hoch ist die Nachzahlung für derjenige, der in diesem Zeitraum gar kein Einkommen gehabt hat? Ich habe schon ein bisschen Information darüber gefunden, dass man für so was sehr viel Geld nachzalen muss. Und wie ist das mit der Nachzahlung? Wie könnte ich bloss tausende Euro nachzahlen, wenn ich nur kaum über 400 Euro im Monat kriege??
Hilfe bitte!
Hallo,ich würde dringend empfehlen einen Rechtsanwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Sie können bei geringem Einkommen Prozesskostenhilfe beantragen und sich auch einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen.Vielleicht gibt es die Möglichkeit sich rückwirkend über ihre Mutter familienversichern zu lassen. Aber ohne anwaltliche Beratung würde ich den Brief der GKK nicht beantworten.
Herzlichen Gruß
Hallo,
in Deutschland besteht seit dem 01.04.2007 Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass man für jede Versicherungslücke einen Nachweis braucht, wo man versichert war bzw. wo man sich aufgehalten hat.
Aus welchem Land kommst Du ursprünglich? Du könntest versuchen, auf dem Fragebogen mitzuteilen, dass Du Dich in den 10 Monaten im Ausland aufgehalten hast, dafür aber keine Nachweise (mehr) hast.
Wie alt bist Du? Hast Du ein in Deutschland krankenversichertes Elternteil? Wenn Du unter 23 bist oder in den letzten 10 Monaten unter 23 warst und ein Elternteil in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist oder in den letzten 10 Monaten war, kannst Du Dich bei diesem kostenlos familienversichern lassen, auch rückwirkend.
Wenn gar nichts zutrifft, wirst Du Dich wohl rückwirkend nachversichern müssen. Dazu musst Du auch eine Einkommenserklärung mit eventuellen Nachweisen abgeben, denn der Beitrag wird prozentual zu Deinem Einkommen berechnet, mindestens jedoch aus einem (fiktivem) Mindesteinkommen von 875€. Der Beitrag ist 14,9% zur Krankenversicherung und 1,95% (bzw.2,2% wenn kinderlos und über 23) zur Pflegeversicherung. Der Mindestbeitrag beträgt monatlich etwa 148€, das wären für 10 Monate 1480€. Diese Beiträge sind nachzuzahlen. Du kannst aber auch einen Ratenzahlungsvereinbarung mit der Krankenkasse aushandeln. Überleg Dir am besten vorher, wieviel Du je Monat maximal zahlen kannst und schlag der Krankenkasse vor, in dieser Ratenhöhe zahlen zu können.
Deine Frage, wie jemand ohne Einkommen eine Krankenkasse zahlen soll, ist ganz einfach: Wenn er bedürftig ist, kann er Sozialhilfe oder Alg2 beantragen, darüber werden dann auch die Beiträge gezahlt. Ist derjenige nicht bedürftig, hat er auch genügend Geld, um die Beiträge selbst zahlen zu können. Leider kannst Du aber nicht rückwirkend für die 10 Monate Sozialhilfe oder Alg2 beantragen.
Ich danke Ihnen für so schnelle Antwort,
Ich bin Litauer, aber ich bin in Litauen nicht versichert, deswegen würde das mir nicht weit helfen, wenn ich mitteilen würde, dass ich diese 10 Monate in meiner Heimatland verbracht habe. Oder doch habe ich noch hier eine Chance?
Ich bin 22 Jahre alt. Meine Eltern waren und sind sie immer noch hier in Deutschland auch bei dieselber gesetzlichen KK versichert, wie ich selbst jetzt bin. Wie sollte ich jetzt genau verhalten, um mich rückwirkend familienversichern zu lassen? Soll ich bei meiner gesetzlichen KK gehen und um eine rückwirkende Familienversicherung bitten? Was soll ich auf dem Fragenbogen mitteilen, auf dem, den ich von gesetliche KK gekriegt habe? Ich denke, dass das mit Eure Hilfe funkzionieren könnte.
Ich danke Ihnen im Voraus und ich warte ungeduldig auf Ihre Antwort.
Herzlichen Gruß
Bitte schön, gern geschehen.
Bitte die Krankenkasse der Eltern anrufen und sagen, dass eine rückwirkende Familienversicherung für die letzten 10 Monate gewünscht wird. Dann wird dort ein Fragebogen verschickt. Diesen bitte ausfüllen, unterschreiben, zurücksenden. Danach kommt eine Bestätigung über die Familienversicherung.
Den anderen Fragebogen von der eigenen Krankenkasse erstmal liegenlassen, bis die Familienversicherung bestätigt wurde- erst dann ausfüllen („Ich war in den letzten 10 Monaten familienversichert bei xxx“)und zurücksenden.
Hallo, Kaunas,
sie bitte zu dem Krankenkassenproblem unter: www.frag-einen-anwalt.de/Krankenversicherung…, nach. Unter Google bitte die Frage: „10 Monate ohne ges. KV. Wieviel muss nachgezahlt werden?“, eingeben. Es gibt da mehrere Antworten, die sicher weiterhelfen. Wenn man studiert hat ist man eigentlich versichert und erst danach nicht mehr. In der Regel muss am nachzahlen, kann aber die monatl. Beiträge auf Antrag in Raten ebstottern.
Viel Erfolg und alles Gute- Schaddie
Eins ist mir immer noch nicht ganz klar.
Also genau gesagt, ich und meinen Eltern sind wir beim AOK versichern. Die Frage, wo ich letzte 10 Monate versichert war, habe ich auch von Aok gekriegt. Soll ich jetzt Aok anrufen, um die Familienversicherung zu anforden? Wenn ich dann aber auf dem Fragenbogen beantworte, dass ich letzte 10 Monate beim Aok Familienversicherung gehabt habe, wird dann alles irgendwie nicht durcheinander? Oder habe ich nicht zu befürchten? Bitte helfen mir noch das genau zu klären.
Danke im Voraus!
Alles kein Problem. Die Familienversicherung wird an einer anderen Stelle bearbeitet als der eigene Versicherungsstand.
Einfach bei der AOK anrufen, sagen, dass Familienversicherung gewünscht ist und den Namen nennen von demjenigen, bei dem die Familienversicherung gemacht werden soll.
Selbst wenn Familienversicherung und der eigene Versicherungsstand von derselben Stelle aus gemacht werden sollten wird dort niemand „schimpfen“, keine Angst! Jede Krankenkasse ist froh, wenn sie eine Familienversicherung durchführen können, weil man als Kasse dafür Ausgleichszahlungen vom Gesundheitsfond bekommt.
Und wenn ich mich rückwirkend bei der Familienversicherung versichert werde, wird dann die Familienversicherung automatisch bis meinem 23 Geburtstag dauern, wenn ich mich nicht kündige? Oder wird die Familienversicherung nur für die 10 Monate versichert, ohne weiter zu laufen? Und könnte ich vielleicht jetzt ungefähr wissen, wie viele mir monatlich Familienversicherung kosten wird?
Die Familienversicherung wird solange durchgeführt, bis Du entweder 23 bist oder Dein monatliches Einkommen über 375€ (bei geringfügiger Beschäftigung über 400€)liegt oder Du versicherungspflichtig wirst (z.B. Arbeitsstelle über 400€).
Für Dich bedeutet das: Die Familienversicherung beginnt nach Ende des letzten Arbeitsverhältnisses und endet mit Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses- also nur die 10 Monate.
Eine Familienversicherung kostet nichts, denn sie ist für mittellose Familienangehörige gemacht (Kinder bis 23, studierende Kinder bis 25, Ehegatten ohne zeitliche Begrenzung).
Hallo,
nach den gesetzlichen Vorschriften würde in so einem Fall automatisch eine Pflichtversicherung greifen (neues Recht ab 1.4.2007).
Die Beiträge können von der Kasse allerdings gestundet bzw. niedergeschlagen werden - wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Also mit der Kasse reden wie es mit der Niederschlagung der Beiträge aussieht - Rechtsvorschrift § 76 SGB IV
MfG
Thomas H.
Ich denke, dass ich jetzt nur letzten Fragen für Sie habe. Wenn ich jetzt in AOK anrufe, um eine rückwirkende Familienversicherung anzuforden, werde ich dann gefragt, ob ich in dieser Zeitspanne nicht versichert war? Kann ich dann ohne Angst zu haben, sagen, dass ich in diesem Zeitraum nicht versichert war? Gibt es noch vielleicht irgendwelchen Fragen, für die ich schon vor dem Anruf für AOK besser vorbereitet sein sollte?
Keine Angst, man wird nicht „schimpfen“, dass 10 Monate lang lkine Versicherung bestanden hat! Sondern man wird diese Versicherungslücke durch rückwirkende Familienversicherung schließen. Sonstige Fragen fallen mir nicht ein, die man im Vorraus klären sollte.
Ich kann nicht beschreiben, wie ich dankbar für Eure Hilfe bin! Hoffentlich wird diese Geschichte ein gutes Ende haben.
Noch ein Mal vielen Dank!
Hallo …
… wenn Sie jünger als 23 sind, können Sie sich für den Zeitraum kostenfrei über Ihre Mutter versichern. Wenn nicht, wird für die Zwischenversicherung knapp 150,00 EUR monatlich fällig (bundeseinheitlich und bei allen Kassen gleich). Die Höhe des Beitrags ist unabhängig von Ihrem Einkommen. Sogar ohne Einkommen wird dieser Beitrag erhoben.
Wenn Sie den Beitrag nicht Zahlen können, wird die Kasse ein Zwangsvollstreckung gegen Sie einleiten. Wenn Sie nun tatsächlich über keine Fínanziellen Mittel verfügen, wird die Vollstreckung ohne Erfolg verlaufen. Ihr Leistungsanspruch (außer für sofort notwendige Leistungen) ruht dann für diese Zeit gegenüber der Kasse.
Mein Vorschlag: sprechen Sie mit der Kasse. Vielleicht verzichtet sie darauf die Versicherung herzustellen, wenn Sie keinen Antrag auf die Zwischenversicherung stellen. Übrigens: wären Sie z.B. im Ausland gewesen (längere Urlaubsreise z.B. in die USA) und wären in dieser Zeit privat versichert gewesen (oder dies auch nur angeben), dann wäre die Sache auch erledigt gewesen.
Gruß, Christian