Besteht grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht für selbstständig freiberuflich Tätige, die ein mtl. Einkommen von unter 400,- Euro haben? Haben diese Personen aufgrund des geringen mtl. Einkommens, z. B. 150,- Euro ein Recht auf Familienversicherung?
Hallo, genau weiß ich nicht, in welche Richtung die Frage geht.
Zunächst mal besteht für jeden in Deutschland die Pflicht, irgendwo krankenversichert zu sein.
Ein Selbstständiger kann zwischen einer Weiterversicherung in der GKV (wenn er da zuletzt versichert war) und einer privaten Krankenversicherung wählen.
Eine beitragsfreie Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn er hauptberuflich selbstständig ist (unabhängig vom Einkommen.) Wenn die Selbstständigkeit auch vom Zeitaufwand gegenüber Haushalt, Kindererziehung o.ä. zurücktritt, wäre sie nicht hauptberuflich. Die Prüfung nimmt im Zweifel die Krankenkasse vor.
Hallo,
wobei zu sagen wäre, dass bei 150,00 € mtl. Einnahmen aus einer solchen Tätigkeit man mit Sicherheit nicht von einer hauptberuflichen Selbständigkeit ausgehen kann und somit grundsätzlich einer Familienversicherung nichts entgegen stünde.
Gruss
Czauderna
Guten Tag,erst einmal vielen Dank für die Antworten.Um auf den ersten Beitrag einzugehen:Konkret besteht die Situation,dass die Person als Hausfrau beim Ehemann familienversichert ist.Die Hausfrau übt die besagte geringfügige Tätigkeit (Korrektorin bei einem Buchverlag)aus, zahlt auch brav ihre Steuern dafür nach (1/3).Es stellt sich nur die Frage,ob die betreffende Person, da sie eine selbstständige freiberufliche Tätigkeit ausübt, sich selbst eigenständig krankenversichern muss.Ist der geringfügige Verdienst als Hauptverdienst (da keine andere berufliche Tätigkeiten ausgeübt wird) zu betrachten oder überhaupt als Verdienst im Sinne von krankenversicherungspflichtig?Wobei der Mindestsatz für Selbstständige den Verdienst ca. um das Doppelte übersteigen würde. Das kann doch eigentlich nicht so vom Gesetzgeber gemeint sein, dass sogar noch draufgezahlt werden muss, weil man sich korrekt verhalten möchte?
Für mich ist das weder vom Zeitaufwand (wieviele Stunden sind es denn ?) noch vom Einkommen eine hauptberufliche Selbstständigkeit.
Guten Tag, die Stundenanzahl durchschnittlich im Monat lässt sich schlecht genau bestimmen, da die Arbeit nicht regelmäßig mtl. ausgeführt wird.Im Durchschnitt handelt es sich um die Korrektur von 1 Buch mit ca. 180 Seiten pro Monat. Die Arbeitsdauer richtet sich nach der Schwierigkeit des Textes, ist also individuell unterschiedlich und variabel.
Ich würde sie auf ca. 20 Stunden mtl. durchschnittlich beziffern.
Hallo,
Selbständige mit geringem Einkommen können sich über den Ehepartner familienmitversichern. Die Einkommensgrenze lag im vergangenen Jahr bei 365 Euro. Die zulässige Arbeitsstundenzahl bei 20.
Gruß
orangegestreift
Guten Tag,
vielen Dank für die Antwort/en! Dann wäre ja familienversichert völlig in Ordnung. Das war mir so nicht bekannt. Danke!