Krankenversicherungspflicht wirrwarr

Seit 2007 gibt es ja anscheinend eine Versicherungspflicht für die KV.
nehmen wir mal folgenden abstrakten Fall an:
Jemand kündigt mitte 2006 seine KV und besorgt sich ein Auslands KV für 12 Monate.
Er bekommt eine Bestätigung der Kündigung und begibt sich auf Auslandsreise. (Wohnort wird nicht abgemeldet)
Nach den 12 Monaten kommt diese Person zurück und ist garnicht froh
mit Deutschland und fliegt kurz darauf wieder ins Ausland. Da auch
noch ein weiterer Versicherungsschutz, für max 3 Monate, einer anderen Auslands-KV besteht kümmert er sich nicht weiter um einen KV-Schutz.

Nun kommt er zurück nach Deutschland und möchte sich wieder bei seiner
ursprünglichen deutschen KV versichern. (als Hausfrau ohne Einkommen)
Die KV möchte nun rückwirkend alle Beiträge, da die Kündigung eigentlich
nicht rechtens wäre… Was aber schriftlich bestätigt wurde.

Ihm wird angeboten, dass er nur die Beiträge, seit Beendigung der 12 monatigen AuslandsKV, rückwirkend bezahlen soll…

Da der Person aber zu keinem Zeitpunkt bekannt war, dass sie versichert war und dies ihr auch nicht mitgeteilt wurde,
denke ich doch stark, dass man ihr auch nicht rückwirkend die
Beiträge berechnen kann?!?

Auslandsreise. (Wohnort wird nicht abgemeldet)

Dann hätte die Pflegeversicherung weiter bezahlt werden müssen, die kann man nämlich nicht kündigen, wenn man im Inland gemeldet ist.

anderen Auslands-KV besteht kümmert er sich nicht weiter um
einen KV-Schutz.

Das war ein fehler, den man nicht mit „Nichtwissen“ entschuldigen kann.

Da der Person aber zu keinem Zeitpunkt bekannt war, dass sie
versichert war und dies ihr auch nicht mitgeteilt wurde,
denke ich doch stark, dass man ihr auch nicht rückwirkend die
Beiträge berechnen kann?!?

Seit dem 1.4.2007 besteht für ehemals gesetzlich Versicherte die Versicherungspflicht. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Beiträge rückwirkend geleistet werden. Da muß sich die KK an das Gesetz halten, unabhängig davon, ob dieses Gesetz der betroffenen Person bekannt war oder nicht.