Krankenversicherungsplficht

Jemand hat bis 15. März Hartz IV bezogen.

Ab dem 15.03. arbeitet die Person bei einer Zeitarbeitsfirma und bekommt für den März 356,21 Euro.

Was passiert mit der Krankenkasse ? Zur Hälfte war sie durch die Arge pflichtversichert- und für den halben März liegt sie ja unter der 400 Euro Grenze?

Hallo,

Was passiert mit der Krankenkasse ? Zur Hälfte war sie durch
die Arge pflichtversichert- und für den halben März liegt sie
ja unter der 400 Euro Grenze?

maßgeblich ist, wie die Beschäftigung vorausschauend beurteilt wird. Heißt, man nimmt die vereinbarten Angaben im Arbeitsvertrag (Monatslohn, vereinbarte Stunden mal Stundenlohn, anderweitige vereinbarte Entgeltbestandteile wie Einmalzahlungen) rechnet das ganze auf einen Jahresbetrag hoch und prüft den Versicherungsstatus. Sieht aber erstmal nach Versicherungspflicht aus, vermutlich in der Gleitzone (zwischen 400,01 und 800 Euro/mtl).

Zudem wurde im März nur der halbe Monat gearbeitet, wenn überhaupt müsste damit auch die halbe Geringfügigkeitsgrenze angewendet werden.

Greetz
S_E

Sehe ich genauso.

Die Zeitarbeitsfirma müßte das von sich aus regeln.

Hallo,

Ab dem 15.03. arbeitet die Person bei einer Zeitarbeitsfirma
und bekommt für den März 356,21 Euro.

Ergibt 667,89 € monatlich (356,21 x 30 / 16). Damit ist die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 400,00 € überschritten.

Was passiert mit der Krankenkasse ? Zur Hälfte war sie durch
die Arge pflichtversichert- und für den halben März liegt sie
ja unter der 400 Euro Grenze?

Bis zum 14.03. besteht Versicherungspflicht über den Leistungsbezug. Ab dem 15.03. besteht Versicherungspflicht aufgrund der Beschäftigung.

Grüße

Florian