Krankenversicherungsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
hoffe, das meine Frage hier richtig ist.
Von meiner KV erhielt ich einen Antrag zur Beantragung
einer REHA.Zwischenzeitlich vom Rententräger am 3.12.
Zwischenbescheid erhalten, daß der Antrag eingegangen ist und
abschließend bearbeitet wird. Heute, am 18.12. erhielt
ich von einer Klinik Unterlagen und den Termin des ANTRITTS, 5.1.- ???
Das kann doch so nicht rechtens sein, oder?
Ich habe vor, hier einen Widerspruch ohne Bescheid, zu schreiben.

  1. Ich will nicht in irgenteine Klinik, sondern gern
    ambulant, ganztägig eine Reha.
  2. Ich habe keinen Bescheid vom Rententräger erhalten,
    geschweige eine Klinik vorgeschlagen bekommen.
    Ach, bin grad überfordert. Bitte um Hilfe

ich kann aufgrund Deiner Info nur spekulieren.

Du bist von Deiner Kasse aufgefordert worden einen Reha Antrag zu stellen.
Dass tun die Kassen nur dann, wenn Erwerbsunfähigkeit droht.
Leistungsträger ist dann der Rentenversicherungsträger. Du hast den Antrag
gestellt und von dem Rentenversicherungsträger die Mitteilung bekommen, dass
der Antrag bearbeitet wird.
Mittlerweile hat sich auch die Klinik gemeldet und Dir den Aufnahmetag
mitgeteilt.
Dieser Tag passt Dir nicht. Auch möchtest Du nicht stationär, sondern
ambulant in einer Tagesklinik behandelt werden.

Ich kann Dir nur raten dich möglichst schnell mit Deinem Arzt und Deiner
Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Sprich mit Deinem Arzt. Vielleicht
bist Du nicht kurfähig.
Dass müsstet Du dann Deiner Kasse mitteilen. Sie könnte dann veranlassen,
dass der Termin verschoben wird.
Mach denen klar, dass Du und Dein Arzt eine Behandlung in einer ambulanten
Reha-Klinik für angezeigt hält…

Aber letztendlich kommt es immer darauf, wie es Dir persönlich geht und wie
Dir am besten geholfen werden kann. Eine stationäre Behandlung, so wie sie
vorgesehen ist, ist sicherlich eine
gute Methode um Deine gesundheitlichen Probleme in Griff zu bekommen.
Überlege es Dir. Auch diese Zeit geht vorbei.

Widerspruch kannst Du natürlich einlegen und Deine Bewegründe schildern.
Der Widespruch hat allerdings keine aufschiebende Wirkung.
Trittst Du die Behandlung nicht an, wird die Kasse wieder auf dich
zukommen. Du riskierst das Ruhen deines Krankengeldes .

Gruß Gerhard Jilly

Hallo,

die Rehaklinik ist mit der Rentenversicherung vertraglich verbunden. Somit erhalten Sie die Aufnahmeanzeige eigentlich vom Rentenversicherungsträger. Da Sie Ihre KV aufgefordert hatte einen Rehabilitationsantrag zu stellen, gehe ich davon aus, dass Sie Entgeltersatzleistungen von dort erhalten.

Das Verfahren ist eigentlich immer so.

Es stellt sich die Frage, wollen Sie Ihre Arbeitskraft wiederherstellen bzw. erhalten? Ist die Klinik so schlecht und ist es erforderlich, dass Sie „Kliniken“ vorgeschlagen bekommen? Dieses Verfahren ist zeitlich gerafft und ich denke das ist gut so.

Gute Genesung und viele Grüße

Michael

Hallo und danke für die Antwort. Wofür gibt es eigentlich Bestimmungen und Gesetze, wenn doch jeder tut was er will. Du merkst, ich bin mit der Antwort nicht einverstanden. Denn:

  • diese Reha -klinik ist nicht mit der RV vertraglich verbunden. Unter den 11 Kliniken habe ich diese nicht gefunden.
  • Der Rententräger bearbeitet meinen Antrag, er ist der jenige der ihn ablehnt oder genehmigt. Mir liegt weder das Eine noch das Andere vor.
    Ich glaube , und da bin ich nicht alleine, die wollen alle nichts bezahlen, darum werde ich trotz Krankheit
    meine Arbeitslosigkeit aufnehmen müssen. Ja so einfach geht das in Deutschland. Und keiner kann einem 100 % Auskunft geben, was und ob Aussicht auf Erfolg besteht, wenn KV und RV eben nicht richtig arbeiten, oder?

Hallo und danke für die Antwort.
Das Seitens der KV weitere Maßnahmen eigeleitet werden, Reha, ist völlig in Ordnung.
Aber die RV, in meinem Fall die Knappschaft hat doch einige Bestimmungen einzuhalten. Diese sind auf deren Homepage veröffentlicht. Darin wird die Frage dahin gehend beantwortet, daß wenn der Antrag gestellt ist, man eine Bewilligung oder Ablehnung bekommt. Diese liegt mir nicht vor.
Die Klinik die mich anschreibt, gibt es nicht unter den 11 genannten Kliniken der Knappschaft auf deren Homepage. Es wird dort angekpndigt, daß man einen Wunsch äußern kann. Ich wurde bisher nicht gefragt, was ich will und wohin ich gehen will.
Mit meiner Hausärtin und Therapeuten wurde deutlich gemacht, daß nur eine ambulante, ganztägige Reha in Frage kommt. Keine Reaktion. Tja, bin ich jetzt machtlos? Meinerseits müssen auch Regel und Vorschriften eingehalten werden. Meine Beiträge habe ich viele Jahre pünktlich bezahlt. Nur mal zur Anmerkung. Das Krankengeld habe ich seit über einem Jahr überwiegend verspätet bekommen…

Hallo!
Niemand muss zur REHA. Sie hätten sich zeitnah mit dem REHA-Träger in Verbindung setzen sollen. Die Genehmigung und Auswahl der Einrichtung erfolgte in Ihren Fall von Amts wegen. Die müssen auch nicht fragen - ist ja auch kein Urlaubsantrag. Natürlich können Wünsche berücksichtigt werden. Der Bearbeiter des REHA Antrages kennt aber Ihre Wünsche nicht!

Wenn Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen könnte Ihr Arbeitgeber ihnen bescheinigen, dass Sie zum Antrittstermin unabkömmlich sind. Oder Sie sind krank und können die REHA nicht antreten. Wenn Sie die Massnahme nicht antreten wollen, sollten Sie auf jeden Fall die beteiligten, REHA- Einrichtung und Kostenträger, informieren. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich mit den zuständigen Sachbearbeiter des REHA-Trägers in Verbindung zu setzen und das weiter Vorgehen zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Maier

Hallo, danke, aber jetzt verstehe ich die Welt nicht mehr.
…Sie hätten sich zeitnah mit dem REHA-Träger in Verbindung setzen sollen.
WARUM?, am 3.12. erhielt ich von dort den Zwischenbescheid, dass mein Antrag schnellstmöglich bearbeitet wird. Also, warte ich bis Heute auf Weiteres…
… von Amts wegen entschieden, wer sagt das und warum weiss ich nichts davon?
Ich muß doch erstmal einen Besxcheid erhalten, dann kann ich was unternehmen. MIR FEHLT ABER DER BESCHEID DER BEWILLIGUNG!!! Ich werde wirklich bekloppt. KEINER weiss Bescheid.

Hi,

Du bist nicht rechtslos. Denn es kann dich niemand zwingen, diese Reha anzutreten. Aber Du brauchst offenbar Hilfe und willst Deinen Anspruch auf KG nicht verlieren. Eine ambulante Reha ist eine effiziente Alternative und kostengünstig für die Knappschaft dazu. Bitte informiere die Knappschaft davon, dass für die Ärzte und Therapeuten nur eine ambulante Reha in Frage kommt (für eine stationäre Reha offenbar nicht kurfähig)und Du die stationäre Kur am 8.1. nicht antreten kannst. Das kannst Du auch schon als Widerspruch formulieren. Wenn Du noch keinen Ansprechpartner bei der Knappschaft hast, dann nutze das Servicetelefon der Knappschaft. Die sollen Dir kurzfristige Alternativen zur stationären Behandlung aufzeigen, und den Aufenthalt ab 8.1.2011 stornieren. Mache das zustäzlich auch schriftlich (mit Durchschrift an Deine Krankenkasse und Attest des Arztes). Wenn Du willst, formuliere es als Widerspruch, auch wenn Du noch keinen rechtsmittelfähigen Bewilligungsbescheid hast.

Hier wurde ein Verfahren in Gang gesetzt, dass von Deine Krankenkasse eingeleitet wurde, weil entweder Deine Ärzte oder der Medzinische Dienst auf drohende Erwerbsunfähigkeit entschieden hat. Die Knappschaft setzt jetzt um.

Hallo, und vielen Dank für die Ausführungen. Ich bin sehr froh, daß es doch jemanden gibt der mich versteht. Es ist alles genauso wie Du geschrieben hast.
Ich habe bis heute keinen Bescheid von der Knappschaft. Habe dort angerufen. Zunächst wurde es so hingestellt, dass ja Weihnachten vor der Tür steht da können Bescheide mal etwas später kommen. Wie gesagt, noch immer keinen. Schließlich wurde ich darauf hin gewiesen, dass meine Ärztin eine neue Klinik beantragen soll.Es gibt für „psychosomatik“ KEINE ambulante Klinik…Wenn man eine findet kann man sie ja melden. Was sollte ich jetzt unbedingt tun??

Hi,

Deine Ärztin weiß am besten, ob Du kurfähig bist oder nicht.Wenn nein, soll Sie Dir das bescheinigen. Die Bescheinigung schickst Du an die Klinik und an die Knappschaft. Die ambulante Behandlung zahlt die Kasse dann weiter. Vielleicht ja auch für eines Tagesklinik. Das Prozedere beginnt irgendwann dann wieder von vorne. Aber Du hättest dadurch Zeit gewonnen. Ob Dir das hilft, gesundheitlich wieder auf die Beine zu kommen, weiß ich allerdings nicht. Dass kann Dir nur Ärztin sagen. Ich wünsche es Dir jedenfalls! Vielleicht ist ja auch eine stationäre Behandlung in einer Tagesklinik möglich. Wenn die Notwendigkeit durch Deine Ärztin bescheinigt wird, wird das auch die Kasse zahlen müssen. Du merkst hier schon, das Kompetenzgerangel zwischen Kasse und RV-Träger.