Hallo,
ich habe eine Frage zum Wechsel von der PKV zur GKV, die hier schon des öfteren diskutiert wurde, aber irgendwie ist es bei mir komplizierter.
Ich bin derzeit im Referendariat (Lehramt) und erwarte nächsten Monat Nachwuchs. Nach dem Mutterschutz gehe ich in Elternzeit und mache aber noch meine Prüfung. Mit der Prüfung endet dann mein Ausbildungsvertrag. Damit fällt die Beihilfe weg und ich bekomme nur noch das Elterngeld (ca. 700 €). Laut PKV kann ich eine Anwartschaft beantragen und zurück in die GKV. Die GKV will mich aber leider nicht haben. Laut sehr netter Dame am Service-Telefon ist es ja nicht ihre Schuld, dass ich mich fürs Referendariat für die PKV entschieden habe…
Was stimmt denn nun und welche Möglichkeiten hätte ich?
Arbeitslos melden, 400 €-Job suchen, Heiraten???
Ich hoffe, irgendwer hat hier mehr Durchblick. Danke!!!
Hallo,
leider kann ich hier auch nicht kompetent antworten. Ich frage nach bei einem Spezialisten, den ich kenn und gebe Bescheid, wenn dieser hier etwas mehr weiss. Das mache ich dann wieder hier über diese Linie!
Sorry, das ich selbst hier auch nicht weiterhelfen kann!
Liebe Grüße
Hans-Günter
Nach meinem Kenntnisstand stimmt die Auskunft der GKV. Ohne einen s.g. versicherungspflichtigen Job oberhalb der 400,- - Grenze (und außerhalb des Beamtentums) können Sie nicht in die GKV zurück. - Es sei denn, Sie heiraten und bleiben nach dem Elterngeld ohne Job, also eine s.g. „Ehefrau ohne Einkommen“. Dann hätten Sie und Ihr Kind Anspruch auf die auf die kostenlose Familienversicherung über Ihren Ehemann (der natürlich in der Gesetzlichen sein muß)
Für das Kind würde dies übrigens ab Geburt gelten (bei Ehepaaren), auch wenn Sie in der PKV bleiben.
Greift das o.g. für Sie nicht, dann bleibt nur die Weiterversicherung in der PKV. Vorsicht - ab Wegfall der Beihilfe 1 mon. Frist. Lassen Sie sich (von Ihrem Versicherer) einen Tarif ohne Chefarzt, ohne 2-Bett oder Krankentagegeld anbieten. Bei Antrag in der Frist müssen die das erschwernissneutral realisieren. Dies gilt auch für die Aufnahme Ihres Kindes. Am besten, Sie lassen sich gleich einen Antrag auf KVN (Kindernachversicherung) schicken.
Alle Gute für Sie wünscht
Stefan Koziol
Versicherungsmakler
Hallo,
da ich hier aus Haftungsgründen diese Art von Fragen nicht beantworte, wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuer der PKV. Dieser kann Ihnen i. d. R. die für Sie richtige Versicherungslösung anbieten.
So wie es sich jedoch darstellt, können Sie allerdings wie schon festgestellt, nicht in die GKV zurück. Was Ihnen bleibt, ist ein Sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis, über 400,- Euro, dann geht die GKV als Pflichtversicherungs. Ansonsten wäre die GKV über den Familienanspruch des Ehemannes möglich, sofern Sie verheiratet sind. Wie sich das mit der Vorversicherungspflicht verhält, kann ich leider nicht sagen. Was im ungünstigsten Fall bleibt, ist eine PKV Vollversicherung. Diese ist natürlich preislich wohl eher nicht finanzierbar. Leider haben Sie eine sehr ungünstige Konstellation.
ich habe eine Frage zum Wechsel von der PKV zur GKV, die hier
schon des öfteren diskutiert wurde, aber irgendwie ist es bei
mir komplizierter.
Ich bin derzeit im Referendariat (Lehramt) und erwarte
nächsten Monat Nachwuchs. Nach dem Mutterschutz gehe ich in
Elternzeit und mache aber noch meine Prüfung. Mit der Prüfung
endet dann mein Ausbildungsvertrag. Damit fällt die Beihilfe
weg und ich bekomme nur noch das Elterngeld (ca. 700 €). Laut
PKV kann ich eine Anwartschaft beantragen und zurück in die
GKV. Die GKV will mich aber leider nicht haben. Laut sehr
netter Dame am Service-Telefon ist es ja nicht ihre Schuld,
dass ich mich fürs Referendariat für die PKV entschieden
habe…
Was stimmt denn nun und welche Möglichkeiten hätte ich?
Arbeitslos melden, 400 €-Job suchen, Heiraten???
Ich hoffe, irgendwer hat hier mehr Durchblick. Danke!!!
Heiraten ist gut, wenn ER reich ist
Die PKV sollte dich weiterhin versichern, hier gibt es super günstige Angebote, die auch dein Kind gleich mitversichern.
Solltest du in die GKV wechseln, nimm auf jeden Fall die große Anwartschaft mit, damit dein Gesundheitszustand und Eintrittsalter gesichert wird.
Die GKV muss dich meiner Meinung nach aufnehmen, da du in Elternzeit bist und entsprechend keinen Arbeitgeber/Dienstherren mehr hast.
Lass dich nicht von einer Servicetelefontante abwimmeln, sondern verlage den für dich zuständigen Gruppenleiter. Dieser soll dir ggf. auch den Gesetzestext nennen, der es dir verbietet, in der GKv zu versichern!
Hallo, kurz und bündig:
Du musst in der PKV verbleiben. Ab Ende Referendariat wirst Du Arbeitslos. Da Du aber keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hast, hast Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Somit musst Du dich selbst versichern. Das geht aber nur über die PKV, da die gesetzliche dich nicht mehr aufnehmen muss (Kein Aspruch auf Pflichtmitgliedschaft, da die Voraussetzungen ebenso wie zur freiwilligen Mitgliedschaft fehlen!).
Was bleibt: Ab Ende Referedariat Arbeitslos melden und bei der PKV Umstellung auf 100 % Schutz verlagen. Geht für ne befristete Zeitlang ohne Alterungsrückstellung, dnach wird dann umgestellt in eine normale Private Krankenversicherung.
Entweder den Vater heiraten und dadurch Anspruch auf kostenlose Familienmitgliedschaft sichern, oder eine versicherungspflichtige Tätigkeit für mindestens 12 Monate suchen. Problem, für dein Kind musst Du nämlich auch noch nen Beitrag zahlen (ca. 150,- € monatlich, ist unterschiedlich von Gesellschaft zu Gesellschaft!).
Und such Dir nen anderen Vertreter, wenn deiner Dir sagt, dass Du zurück in die GKV musst. Ist absolut falsch und der hat sowas von keine Ahnung!
Viele Grüße
Michael Zieren