Krankenversicherungswechsel nach Pause

Das war meine Überlegung. Wenn die Frau einen Monat bei ihrem
Mann versichert ist, dann krank wird, muss doch die
Ersatzkasse zahlen. Oder irre ich mich. Weshalb - da
widerstrebt der gesunde Menschenverstand - muss sie sich dann
wieder in der AOK anmelden lassen. Ich bin doch nicht
verpflichtet, oder der Arbeitgeber, mich bei der OAK
anzumelden, wenn es die freie Wahl der Krankenkasse gibt, oder
wo liegt mein Irrtum ?

Hallo,
Dein Irrtum liegt darin, dass der Gesetzgeber ab 1.1.2002
sagt, dass es nur noch dann Möglich ist, sich eine neue
Kasse zu suchen, wenn eine Kündigungsbestätigung der Kasse
vorliegt, bei der man innerhalb der letzten 18 Monaten
selbst einmal Mitglied war - so ist es wahrscheinlich
am einfachsten ausgesdrückt.

Auch Dir frohe Weihnachten

Günter

Hallo,
ich muss mich noch einmal melden.
Du hast recht, es ist seit dem 1.1. sehr kompliziert.
Was aber auch leider stimmt - es gibt keinerlei Ermessenspielraum für die einzelne Krankenkasse.
Es steht felsenfest - eine Krankenkasse kann nur dann eine
Mitgliedschaft herstellen, wenn eine Kündigungsbestätigung
der Vorkasse vorgelegt wird oder eine 18 monatige ununterbrochene
Familienversicherung, Nichtversicherung oder Auslandsaufenthalt
nachgewiesen werden kann.

Gruss

Günter