Krankenversicherungswechsel vollzogen oder nicht?

Hallo zusammen,

foglender Fall:

Ein angestellter Arbeitnehmer wird zum 31.12.08 gekündigt, macht sich in der Folge selbstständig und wechselt in eine PKV. Die PKV bestätigt der GKV das sie ihn Versichert. Er hat aber keine Police erhalten und auch , ausser seinem Antrag, keinen weiteren Kontakt zu der PKV gehabt. Es wurde auch keine Beiträge abgebucht. Erst mitte April wollte die PKV die Beiträge einziehen.

Inzwischen hat er sein Gewerbe wegen Erfolgslosigkeit wieder abgemeldet und stellt in den nächsten Tagen einen ALG1-Antrag bei der ARGE.

Ist er nun ,obwohl keine Police vorliegt, bei der PKV versichert? Kann er sich die Beiträge an die PKV sparen und sich wieder gesetzlich Versichern? Müßte er dann an die gesetzliche für die Monate ab Januar die Beiträge zählen?

Besten Dank für Eure Antworten
xrax

Hallo,

die PKV hat doch bestätigt, dass eine private KV besteht, auch wenn noch keine Police ausgestellt wurde. Das bedeutet, es sind auch Beiträge an die PKV zu zahlen.

Mit Beginn des Alg wird er wieder versicherungspflichtig in der GKV, ohne dass er sich hiervon befreien lassen kann. Die PKV ist dann verpflichtet, den Vertrag zu diesem Zeitpunkt aufzulösen.

Anmerkung:
Auch wenn die PKV den Vertrag als nicht zustande gekommen ansehen würde, erspart das nicht die Zahlung der KV-Beiträge. Jeder ist nämlich verpflichtet, eine lückenlose KV nachzuweisen. Das würde bedeuten, dass ab 1.1.2009 u.U. die GKV freiwillige Beiträge berechnet, die vielleicht sogar höher als die PKV-Beiträge sein könnten.

Gruß Woko

Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel erst mit einer schriftlichen Annahmeerklärung, die an den Versicherten gerichtet sein muss (nicht an die GKV) oder mit dem Zugang des Versicherungsscheins.

Außerdem ist die PKV zur Leistung gar nicht verpflichtet, solange der erste Beitrag noch nicht entrichtet wurde…

mfg
Anna

Hallo Anjechka,

Zitat: Die PKV bestätigt der GKV das sie ihn Versichert.

Das ist eindeutig eine Annahmerklärung der PKV.
Damit ist nach § 2 der Musterbedingungen des PKV-Verbandes der Vertrag zustande gekommen.

Gruß Woko

Besten Dank !

Jetzt weis ich bescheid.

Grüße xrax